Hier spricht ein Anwalt die Wahrheit offen aus!
2. Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes:
Wie alle Schutzgesetze hat auch das Gewaltschutzgesetz eine Kehrseite. Gelegentlich wird - aufgrund einer richtigen oder falschen Tatsachen- oder Sachverhaltsbehauptung - durch einen Antrag bei Gericht wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung auf Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt, so dann bewusst oder irrtümlich falsch behauptet, es habe eine Kontaktaufnahme durch den Antragsgegner / Verpflichteten gegeben, eine Strafanzeige gestellt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Anklage erhoben.
Unterschätzen Sie als Verfügungsverpflichteter / Beschuldigter nicht die Dynamik dieser Situation bei naturgemäß schwieriger Beweislage und aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses mit höherer Glaubwürdigkeit bewerteter (Falsch-)Behauptungen des Anzeigenden. In dieser Situation sollten Sie sich so früh wie möglich einen Anwalt ihres Vertrauens beauftragen, um Verböserungen und eine Bestrafung abzuwenden. Gegebenenfalls ist ein Leumundszeuge, der sich ständig bei Ihnen aufhält, der einzige Schutz gegen falsche Beschuldigungen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Genau das habe ich selbst erlebt! Aber das "Opfer" geht heute noch auf PR-Tour .....
Schützt euch, bevor das Weib euch falschbeschuldigt: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu