Ein Erfolg der CDU/CSU-Koalition: Hurra! Väter dürfen weiterhin Drecksanwälte durchfüttern!
Sehr geehrter Herr ,
der Koalitionsausschuss hat sich am vergangenen Sonntag mit dem Thema beschäftigt. Das gemeinsame elterliche Sorgerecht nicht verheirateter Eltern wird auf folgender Basis neu geregelt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, kann er jederzeit das Familiengericht anrufen, insb. wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von 6 Wochen, innerhalb derer sie zum Antrag des Vaters Stellung nehmen muss. Das Familiengericht entscheidet in einem beschleunigten schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern, wenn die Mutter nicht Stellung nimmt oder keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe geltend macht bzw. derartige Gründe dem Gericht auch sonst nicht bekannt geworden sind.
Das Familiengericht spricht auch dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung, "Beweislastumkehr").
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f329079.html#q329079
Auch wenn es müllig ist, aber sie antwortet wenigstens noch!
Fazit: Lieber Todeskandidat, wir haben das Gesetz in Ihrem Sinne geändert. Sie können vorher mit dem Henker ein persönliches Gespräch zu Fragen der Hinrichtung führen. Natürlich müssen das Ihre Angehörigen nach Ihrer Hinrichtung gesondert bezahlen. Sind wir nicht toll?