Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Conny, NRW, Monday, 02.07.2007, 06:02 (vor 6746 Tagen)

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20 Meter weiter:

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Mach' ichs nicht richtit, wenn ich gar nicht mehr such?

Freundliche Grüße
Conny

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Zeitgenosse, Monday, 02.07.2007, 13:40 (vor 6745 Tagen) @ Conny

Mach' ichs nicht richtit, wenn ich gar nicht mehr such?

Mach' einen AGG-Hopper. Du bist ja in diesen Fällen sogar richtig diskrminiert, wenn man es sich recht überlegt ...

http://www.welt.de/wams_print/article988573/Aerger_mit_Gleichbehandlungs-Gesetz.html

Gruß

Zeitgenosse

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Conny, NRW, Monday, 02.07.2007, 14:05 (vor 6745 Tagen) @ Zeitgenosse

Mach' ichs nicht richtit, wenn ich gar nicht mehr such?


Mach' einen AGG-Hopper. Du bist ja in diesen Fällen sogar richtig
diskrminiert, wenn man es sich recht überlegt ...

http://www.welt.de/wams_print/article988573/Aerger_mit_Gleichbehandlungs-Gesetz.html

Na ja, ich vermute, daß die in dem Laden, indem einfach eine Mitarbeiterin gesucht wird (Friseur bin ich ja keiner) eine Frau gesucht wird, weil die u.a. auch solche Kleidung im Schaufenster austellen und sicher ist die Antwort dort die gleiche, wie ich sie auch schon in zahlreichen Sonnenstudios zu hören bekam (unsere Kundinnen wollen keinen Mann - und wie es mit den Kunden ist, ist denen wohl egal, aber dort ist es eindeutig):

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War witzig, wie ich das fotografierte ...

Das bekam natürlich eine Frau mit, die beim Weitergehen in männlicher Gesellschaft aus dem Lachen nicht mehr raus kam.

Freundliche Grüße
Conny

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Conny, NRW, Monday, 02.07.2007, 14:17 (vor 6745 Tagen) @ Zeitgenosse

Mach' ichs nicht richtit, wenn ich gar nicht mehr such?


Mach' einen AGG-Hopper. Du bist ja in diesen Fällen sogar richtig
diskrminiert, wenn man es sich recht überlegt ...

http://www.welt.de/wams_print/article988573/Aerger_mit_Gleichbehandlungs-Gesetz.html

Wie muß man dabei vorgehen, wenn man eine Klage bezüglich des AGG einreicht? Reicht hierbei einfach der Gang auf das Amtsgericht oder der Polizei? Bewerben brauche ich mich hier schon erst gar nicht, da das ja schon offensichtlich ist, daß die keinen Mann wollen.

Freundliche Grüße
Conny

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Odin, Monday, 02.07.2007, 15:56 (vor 6745 Tagen) @ Conny

Wie muß man dabei vorgehen, wenn man eine Klage bezüglich des AGG
einreicht? Reicht hierbei einfach der Gang auf das Amtsgericht oder der
Polizei? Bewerben brauche ich mich hier schon erst gar nicht, da das ja
schon offensichtlich ist, daß die keinen Mann wollen.

Freundliche Grüße
Conny

Wirst du keine Chance haben. Es handelt sich hier um kleinere Geschäfte und die können einstellen, wen sie wollen - solange sie nicht ausdrücklich schreiben "keine Männer"
Auch größere Firmen können auswählen, müssen es nur ausdrücklich begründen - jedenfalls war das mal so und ich denke, das gilt auch heute noch.

Anders ist das bei öffentlichen Einrichtungen

--
Odin statt Jesus!
www.maskushop.de - Erster Webshop der politischen Männerbewegung

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Lude, Monday, 02.07.2007, 17:57 (vor 6745 Tagen) @ Odin

Wie muß man dabei vorgehen, wenn man eine Klage bezüglich des AGG
einreicht? Reicht hierbei einfach der Gang auf das Amtsgericht oder der
Polizei? Bewerben brauche ich mich hier schon erst gar nicht, da das ja
schon offensichtlich ist, daß die keinen Mann wollen.


Wirst du keine Chance haben. Es handelt sich hier um kleinere Geschäfte
und die können einstellen, wen sie wollen - solange sie nicht ausdrücklich
schreiben "keine Männer"
Auch größere Firmen können auswählen, müssen es nur ausdrücklich begründen
- jedenfalls war das mal so und ich denke, das gilt auch heute noch.

Anders ist das bei öffentlichen Einrichtungen

AGG im Arbeitsrecht
Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen

Im Arbeitsverhältnis sind Vereinbarungen, die gegen Diskriminierungsverbote verstoßen, unwirksam (§ 7 Absatz 2).

Eine unterschiedliche Behandlung, z. B. wegen des Geschlechts, ist nur zulässig, wenn das Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist, z. B. Einstellung einer Balletttänzerin (vgl. § 8 Absatz 1). Für diesen Einwand trägt der Arbeitgeber im Prozess die Darlegungs- und Beweislast (§ 22).

Von größeren oder kleineren Arbeitgebern wird im AGG nirgens gesprochen.

"Kleinere Geschäfte" greifen nur im Zivilrecht. Im Arbeitsrecht ist nirgens die Rede davon.

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Paul, Monday, 02.07.2007, 18:23 (vor 6745 Tagen) @ Conny

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Mach' ichs nicht richtit, wenn ich gar nicht mehr such?

Freundliche Grüße
Conny

Vor allem brauchen die (im ersten Laden) bessere Deutschkenntnisse. 3 Rechtschreibfehler in 6 Wörtern ist ja nicht gerade berauschend.

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Stoffel, Monday, 02.07.2007, 18:26 (vor 6745 Tagen) @ Paul

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20 Meter weiter:

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Mach' ichs nicht richtit, wenn ich gar nicht mehr such?

Freundliche Grüße
Conny


Vor allem brauchen die (im ersten Laden) bessere Deutschkenntnisse. 3
Rechtschreibfehler in 6 Wörtern ist ja nicht gerade berauschend.

Ich sehe da 4 Fehler in 6 Wörtern.

Wer findet noch welche? ;-)

Nur Mut

roser parks, Monday, 02.07.2007, 18:35 (vor 6745 Tagen) @ Odin

Wie muß man dabei vorgehen, wenn man eine Klage bezüglich des AGG
einreicht? Reicht hierbei einfach der Gang auf das Amtsgericht oder der
Polizei? Bewerben brauche ich mich hier schon erst gar nicht, da das ja
schon offensichtlich ist, daß die keinen Mann wollen.

Freundliche Grüße
Conny


Wirst du keine Chance haben. Es handelt sich hier um kleinere Geschäfte
und die können einstellen, wen sie wollen - solange sie nicht ausdrücklich
schreiben "keine Männer"
Auch größere Firmen können auswählen, müssen es nur ausdrücklich begründen
- jedenfalls war das mal so und ich denke, das gilt auch heute noch.

Anders ist das bei öffentlichen Einrichtungen

?Doch auch Männer entdecken allmählich die Harassment ?Klage als Karrierewerkzeug und Geldmaschine.
?
Der Richter, mittlerweile als Anwalt tätig, verklagt gerade das Kaufhaus Dayton, weil es sich dem Wunsch eines männlichen Angestellten widersetzte, der in der Abteilung für Damenunterwäsche arbeiten wollte. Anklagepunkt: Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.

Aus :Matthias Matussek Die vaterlose Gesellschaft

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Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 02.07.2007, 18:46 (vor 6745 Tagen) @ Stoffel

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Vor allem brauchen die (im ersten Laden) bessere Deutschkenntnisse. 3
Rechtschreibfehler in 6 Wörtern ist ja nicht gerade berauschend.


Ich sehe da 4 Fehler in 6 Wörtern.

Wer findet noch welche? ;-)

Ich. Also in der Stellenanzeige, das ist doch gemeint?
Fünf orthografische (Groß-/Kleinschreibung) und einen grammatikalischen (fehlender Artikel). Selbst wenn Conny da so schriebe wie hier, wäre er quasi der Goethe im Laden. :-)))
Abgesehen davon, suchen die 'nen Einstein oder eine Verkäuferin?

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Hugo, Monday, 02.07.2007, 18:49 (vor 6745 Tagen) @ Stoffel

Wer findet noch welche? ;-)

Suchen 1
mitarbeiterin 2
ab 3
jahre 4 + 5(?): muß es nicht Jahren heißen ?

Ich meine, es sind 5 Fehler.

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Odin, Monday, 02.07.2007, 19:48 (vor 6745 Tagen) @ Lude

Wirst du keine Chance haben. Es handelt sich hier um kleinere Geschäfte
und die können einstellen, wen sie wollen - solange sie nicht

ausdrücklich

schreiben "keine Männer"
Auch größere Firmen können auswählen, müssen es nur ausdrücklich

begründen

- jedenfalls war das mal so und ich denke, das gilt auch heute noch.

Anders ist das bei öffentlichen Einrichtungen


AGG im Arbeitsrecht
Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen

Im Arbeitsverhältnis sind Vereinbarungen, die gegen
Diskriminierungsverbote verstoßen, unwirksam (§ 7 Absatz 2).

Eine unterschiedliche Behandlung, z. B. wegen des Geschlechts, ist nur
zulässig, wenn das Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit
oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unverzichtbare Voraussetzung für
die Tätigkeit ist, z. B. Einstellung einer Balletttänzerin (vgl. § 8
Absatz 1). Für diesen Einwand trägt der Arbeitgeber im Prozess die
Darlegungs- und Beweislast (§ 22).

Von größeren oder kleineren Arbeitgebern wird im AGG nirgens gesprochen.

"Kleinere Geschäfte" greifen nur im Zivilrecht. Im Arbeitsrecht ist
nirgens die Rede davon.

Weiß nicht mehr, wo ich das her habe. Ich hab was im Kopf von "Firmengröße ab 10" oder so.
Mich hats nie interessiert, weil ich mit meiner Firma da ohnehin aussen vor bin. Als "Männer- und Jungenzentrale" können die mich mit ihrem AGG :-)

--
Odin statt Jesus!
www.maskushop.de - Erster Webshop der politischen Männerbewegung

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Conny, NRW, Monday, 02.07.2007, 20:30 (vor 6745 Tagen) @ Nihilator

Fünf orthografische (Groß-/Kleinschreibung) und einen grammatikalischen
(fehlender Artikel). Selbst wenn Conny da so schriebe wie hier, wäre er
quasi der Goethe im Laden. :-)))

Übertreibe nicht! Fehler findet man in meinem Geschreibsel sicher mehr als genug.

Abgesehen davon, suchen die 'nen Einstein oder eine Verkäuferin?

Weder noch: Sie suchen eine Mitarbeiterin. Was deren Tätigkeit sein wird, geht daraus noch nicht hervor. Daß sie im Verkauf tätig sein wird, ist allerdings naheliegend.

Freundliche Grüße
Conny

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Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 02.07.2007, 21:05 (vor 6745 Tagen) @ Hugo

Wer findet noch welche? ;-)


Suchen 1
mitarbeiterin 2
ab 3
jahre 4 + 5(?): muß es nicht Jahren heißen ?

Ich meine, es sind 5 Fehler.

Jetzt habe ich doch tatsächlich mal im Duden alt und neu nachgesehen. Übereinstimmende Aussage: sowohl Jahre als auch Jahren ist korrekt.
Ich hatte falsch gezählt; es sind 4 Groß-/Kleinschreibungsfehler. Und der fehlende Artikel ("suchen EINE Mitarbeiterin"), also 5 Fehler.

--
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MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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