Gleichstellungsbeauftragt_innen bei der Bundeswehr haben Richterstatus
(5) Die Gleichstellungsbeauftragte darf bei der Erfüllung ihrer Pflichten
nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit in ihrer beruflichen Entwicklung
nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Die fiktive Nachzeichnung
ihres beruflichen Werdegangs ist im Hinblick auf die Einbeziehung in
Personalauswahlentscheidungen zu gewährleisten. Die
leichstellungsbeauftragte darf gegen ihren Willen nur versetzt oder
kommandiert werden, wenn dies aus wichtigen dienstlichen Gründen
unvermeidbar ist.[/i]
Was heisst das denn?
Die fiktive Nachzeichnung hres beruflichen Werdegangs ist im Hinblick auf die Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen zu gewährleisten.
Ich verstehe das so:
Wenn Sie nicht durch ihr Geschlecht benachteiligt gewesen wäre, hätte sie die Qualifikation erwerben können und deshalb ist sie auch bei fachlicher Nicht Eignung einem geeigneten männlichen Kandidaten vorzuziehen?!
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
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Wattwurm,
08.03.2012, 17:13
- Gleichstellungsbeauftragt_innen bei der Bundeswehr haben Richterstatus - der_quixote, 08.03.2012, 17:23