Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Wegen "Elternzeit" fällt die Gleichstellung aus

Rainer ⌂, Wednesday, 07.03.2012, 04:27 (vor 5039 Tagen) @ Leipziger Antifeminist

Dokumente ganz unten auf der Seite der Frauenbeauftragten .....
http://www.landkreisleipzig.de/r-aufgaben_az.html?type=task&letter=g&task_id=2161

Guten Tag Frau Mehner,
Unter den "Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten" auf ihrer Webseite wird ein "Gleichheitsgrundsatz" genannt der im Grundgesetz Art. 3 erwähnt sein soll.
Ich möchte sie darauf aufmerksam machen dass im gesamten Grundgesetz Gleichheit, Gleichheitsgrundsatz oder Gleichstellung keine Erwähnung findet.
Es gibt im Grundgesetz die Gleichberechtigung, die zwischen Staatsverwaltung und Bürger wirkt. Gleiches Recht hat allerdings mit Gleichheit oder Gleichstellung überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil, Gleichstellung ist nur durch Bruch der Gleichberechtigung möglich.

Antwort:

Ich befinde mich bis März 2012 in Elternzeit, die E-Mails werden nicht beantwortet oder weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich direkt in Fragen der Gleichstellung an meine Kollegin Sabine Baldauf 0341/3533206. Wenn Sie eine Anfrage an die Verwaltung haben, dann rufen Sie bitte Frau Laux vom Büro Landrat unter 03433/2411010 an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ines Mehner
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Leipzig

Könnte man die alle nicht einfach im Klo herunterspülen? :-)

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


gesamter Thread:

 

powered by my little forum