Immer wenn´s um Männerrechte geht!
Kein Grundrecht auf Erektion
06.03.2012, 17:12 Uhr | dpa, afp
Behinderte Männer haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung für Potenzmittel durch ihre gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass kein Verstoß gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorliege. Ein behinderter Mann hatte geklagt und sich auf das Grundgesetz und die UN-Konvention berufen.
Männer zahlen für alle, Krankenkasse schleppen so ziemlich alles mit, aber kaum gehts mal um Männerrechte, gehts mal wieder nicht.
Immer wenn´s um Männerrechte geht!/Ernster alls es aussieht.
Männer zahlen für alle, Krankenkasse schleppen so ziemlich
alles mit, aber kaum gehts mal um Männerrechte, gehts mal wieder
nicht.
Potenzstörungen sind u.a. Folge von
Diabetes, Herzinfarkten, Prostataoperationen, Antidepressiva (temporär).
Es ist also eine ziemlich ernsthafte Geschichte, wo es um viel Geld geht, aber auch um viele Menschen.
AUßerdem stört mich der abwertende Ton des Artikel der verlinkt ist.