Immer wenn´s um Männerrechte geht!
Kein Grundrecht auf Erektion
06.03.2012, 17:12 Uhr | dpa, afp
Behinderte Männer haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung für Potenzmittel durch ihre gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass kein Verstoß gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorliege. Ein behinderter Mann hatte geklagt und sich auf das Grundgesetz und die UN-Konvention berufen.
Männer zahlen für alle, Krankenkasse schleppen so ziemlich alles mit, aber kaum gehts mal um Männerrechte, gehts mal wieder nicht.
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- Immer wenn´s um Männerrechte geht! -
BrausePaul,
06.03.2012, 23:58
- Immer wenn´s um Männerrechte geht!/Ernster alls es aussieht. - Dummerjan, 07.03.2012, 07:53