Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum Wohl des Strafgefangenen... Der Henker

Spoetter, Monday, 05.03.2012, 15:27 (vor 5040 Tagen) @ Miller

Zum Wohl der Strafgefangenen : die Aufgaben des Henkers
Viele Strafgefangenen kommen nie in Kontakt mit dem Henker. Andere werden
dagegen jahrelang von der kommunalen Behörde, die es in jedem Landkreis
und in jeder kreisfreien Stadt gibt, begleitet und sind froh, dass diese
Einrichtung existiert. Denn der Henker hat in erster Linie den Auftrag
Strafgefangene zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern. Seine
Legitimation zur Fürsorge erhält das administrative Organ durch das
Henkergesetz, doch die wenigsten wissen eigentlich wie
vielfältig das "Dienstleistungsangebot" der Behörde ist.

Henkergesetz § 1 : Der Henker hat den Auftrag, zum Wohle des Strafgefangenen tätig zu werden....

Henkergesetz § 2 : Der Henker hat den Auftrag, zum Wohle des Strafgefangenen ein Gutachten zu Kosten des Strafgefangenen zu erlassen ...

Henkergesetz § 3 : Der Henker hat den Auftrag, im Falle von Aufregung den Strafgefangenen ein Jahr lang mit der zugezogenen Schlinge zu beruhigen, danach wird der Strafgefangene neu angehört ...

Bla Blub Blub


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