Rechtsgrundlagen im Kampf gegen Richter beim Sorgerechtstreit
Auskunft eines Justizministeriums:
"Sie hätten noch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter einzureichen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Ein Bürger oder eine Instititution kann sich, insbesondere beim Verdacht einer Verletzung der Dienstpflichten eines Amtsträgers, formlos an dessen Vorgesetzten oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde wenden. Bei Richter/innen ist aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde nur in eingeschränkter Form möglich und kann sich nur auf bestimmte äußere Mängel richten, nicht aber auf die Art und Weise der richterlichen Bearbeitung insgesamt."
http://dejure.org/gesetze/GG/17.html
http://dejure.org/gesetze/AGVwGO/2.html
Egal ob dabei etwas herauskommt oder nicht, es bleibt etwas an de(m/r) Richter/_In) "kleben". Je mehr sich wehren, umso effektiver ist es.