Fragen an Norbert Geis zum Familienrecht. (Tragt euch mal als Interessenten ein!)
http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585--f329103.html#q329103
Sehr geehrter Herr Geis,
als Betroffener stelle ich immer wieder fest, dass gerade der familienrechtliche Bereich der Justiz regelrecht entrümpelt werden muss. Meine Gedanken dazu habe ich an Sie einmal in einigen Fragen formuliert:
1. Sorgerecht: Der Begriff "Sorgerecht" ist doch eine leere Worthülse ohne jeglichen Wert. Wäre eine Ersetzung durch "das Recht des Kindes auf Betreuung durch beide Eltern" per Gesetz nicht wesentlich besser?
2. Was halten Sie von einer Kopplung des Unterhaltes an den Umgang? Kurzum: Wird Umgang boykottiert, gibt es keinen Unterhalt.
3. Was halten Sie davon, diesen Begriff "Umgang" durch "Betreuung" zu ersetzen und in diesem Sinne von einer gemeinsamen Betreuung des Kindes durch seine Eltern zu sprechen?
4. Eine gerichtliche Elternvereinbarung ist strafbewehrt. Meist geht der Vollzug einer Geldstrafe bzw. Erzwingungshaft in´s Leere. Ist es nicht besser, dieses "teure" Konstrukt ohne "Mehrwert" abzuschaffen?
5. Was halten Sie davon, dass Richter sich regelmäßig einer berufspsychologischen Untersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) unterziehen müssen. Schließlich arbeiten sie mit Menschen und verursachen ggf. irreparable seelische Folgen.
6. Wie stehen Sie zu einer fachspezifischen Ausbildung von Richter z. B. durch eine kinderpsychologische Zusatzausbildung?
7. Halten Sie die gesetzliche Parafierung wissenschaftlicher Standards für gerichtspsychologische bzw. Erziehungsfähigkeitsgutachen für überfällig?
8. Wie stehen Sie dazu, dass die Anwaltschaft, auch wenn es lukrative ist, aus Sorgerechts-/Umgangsverfahren im Sinne der Kindesinteressen und zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Eltern herausgelöst wird?
9. Wann bringt es der Gesetzgeber fertig, den Begriff "Kindeswohl" als verbindliche Arbeitsgrundlage für Familiengerichte und Jugendämter juristisch eindeutig zu definieren?