1871-1914 Parteien, Wahlen und Wahlrecht
Auf Reichsebene waren alle Männer ab 25 Jahre wahlberechtigt, wobei das aktive Wahlrecht für Soldaten während des Wehrdienstes ruhte. Ausgeschlossen waren neben Frauen auch Personen, die Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln bezogen und unter Vormundschaft oder in Konkurs standen. Das Wahlrecht war formal gleich, praktisch aber infolge der unveränderlichen Wahlkreiseinteilung ungleich, da die großen Bevölkerungsverschiebungen nicht beachtet wurden: 1869 hatte jeder Wahlkreis eine Bevölkerung von etwa 100.000 Einwohnern, 1912 dagegen wählten in Schaumburg-Lippe zirka 12.000 und in Teltow-Charlottenburg etwa 300.000 Wähler einen Abgeordneten.
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Rainer,
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