"Beobachtungen zur Richterschaft" oder "Warum ihr Männer euch nicht wundern müsst!"
Beim Blick auf das Rechtssystem im und nach dem Nationalsozialismus ist eine erhebliche personelle Kontinuität festzustellen. Welche Erklärungen gibt es für die weitgehende Übernahme von Juristen, die im Staat der Nürnberger Rassegesetze gearbeitet haben? Haben Juristen bei der Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten weniger versagt als andere gesellschaftliche Führungsschichten?
Man muss deutlich sehen, dass in den Westzonen, dann in der BRD eine Entscheidung getroffen wurde für die Integration der früheren Funktionseliten in Staat und Wirtschaft. In der westdeutschen Gesellschaft sollten NS-Mitglieder, auch belastete, und andere Personen, die den NS unterstützt hatten, nicht systematisch ausgeschlossen werden – von wenigen krassen Ausnahmen abgesehen. In die riesigen Integrationsbemühungen wurden auch Wehrmachtsangehörige und schließlich die Millionen von Vertriebenen und Flüchtlinge, eingeschlossen. Das sah in der SBZ, dann DDR anders aus. Das sah auch nach 1989 anders aus.
.... aber jetzt kommt´s ganz dicke:
Unter den verschiedenen Funktionseliten des NS kann ich keinen Unterschied ausmachen, was ihr Versagen bei der Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten angeht. Warum hätten sie das auch tun sollen, wenn „Demokratie“ und universelle „Menschenrechte“ nach 1933 nicht mehr in der zeitgeistigen Substanz verankert waren?
Quelle: http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/interview-rottl.htm
![[image]](http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/grafik/rott3.jpg)
Fazit:
"Warum hätten sie (Anmerkung: die Richter) dies tun sollen?" .... also die Demokratie und Menschenrechte verteidigen?
Weil es ihre Aufgabe (Rechtspflege) und eine ethische u. moralische Pflicht ist!
Im Nachhinein versucht sich die Richterschaft (Funktionselite) hier aber gehörig "reinzuwaschen" und im üblich feministischen Stil in die Opferrolle zu schhlüpfen. Es klingt schier unglaublich, denn mit ihren Todesurteilen gegenüber ehrlichen und aufrichtigen Menschen haben diese Richter das NS-System fundamental gestützt und am Leben gehalten. Richter begreifen sich offensichtlich nie als Teil eines Unrechtssystems, obwohl sie es mit ihrem Wirken am Leben erhalten und verankern. Deswegen wird es auch im Falle einer Falschverurteilung bei denen nie Reue oder Schamgefühle geben.
Warum arbeite ich das so explizit heraus?
Wer als Mann mit Falschbeschuldigungen und Sorgerechtsstreitigkeiten konfrontiert ist, sieht sich genau solch einer system-gleichgeschalteten Justiz (Funktionselite) gegenüber. Gerechtigkeit gibt es nicht, denn es wird "Recht" gesprochen. Das "Recht" der "herrschenden politischen Klasse", dass (wie in der NS-Zeit) nicht unbedingt mit Demokratie und Menschenrechten etwas gemein haben muss.
Ihr Männer müsst verstehen, warum die Justiz so zu euch ist. Sie ist und bleibt ein Knecht der Politik und hier in diesem Land herrscht eben derzeit der Staatsfeminismus. Für den sind Männer so überflüssig wie der Kaugummi in der Schuhsohle. Entsprechend werdet ihr auch von diesem System respektive diesen Richtern so behandelt.
Geht es allerdings darum, dass Richter für ihr "Wirken" zur Verantwortung gezogen werden, dann ist das zweifelsfrei ein potentieller Trugschluss.
Zitat:
Strafrechtliche Verurteilungen von NS-Richtern hat es in der Bundesrepublik fast keine gegeben, was maßgeblich mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 339 StGB, Rechtsbeugung, zusammenhängt: für das Abweichen von der Gesetzeslage wird direkter Vorsatz verlangt, was einer Straflosstellung des vermeidbaren Verbotsirrtums gleichkommt. Wurde hier eine Gelegenheit, sich mit der eigenen Vergangenheit kritisch auseinanderzusetzen, versäumt, oder entspricht diese Straflosigkeit einer nur untergeordneten, nicht strafwürdigen Verantwortung von NS-Richtern?
Es wird immer noch behauptet, dass kein NS-Richter von einem bundesdeutschen Gericht verurteilt worden sei. Manchmal wird das eingeschränkt auf Richter am Volksgerichtshof. Dies ist richtig. Aber es gibt einige wenige Verurteilungen westdeutscher Gerichte (seit 1948). Insgesamt lassen sich wohl sechs Verurteilungen nachweisen – immer gegen Mitglieder von Standgerichten in der Endphase. Die Konstruktion des Rechtsbeugungstatbestandes, d.h. die Voraussetzung des direkten Vorsatzes und die „Sperrwirkung“ dieses Tatbestandes gegenüber einer direkten Verurteilung wegen Mordes, geht wiederum auf Radbruch zurück. Er hat damit den angeblich positivistisch verblendeten Juristen eine goldene Brücke gebaut.
Der Bundesgerichtshof hat nach 1990 im Rahmen der Rechtsbeugungsverfahren gegen DDR-Juristen wiederholt davon gesprochen, dass die Verfolgung nationalsozialistischen Justizunrechts durch die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland insgesamt fehlgeschlagenen sei. Und er sieht die Kritik an den fehlenden Verurteilungen von Richtern am Volksgerichtshof als berechtigt an. Nur wird nichts darüber gesagt, worin denn die Fehler bestanden. Irgendwelche rechtlichen Konsequenzen haben solche Äußerungen nicht. Oder sollte der Bundestag die Nicht-Verurteilungen von NS-Richtern demnächst für ungültig erklären? Wegen Rechtsbeugung wird man die bundesdeutschen Richter in diesen Verfahren wohl nicht zur Verantwortung ziehen können.
Die Funtionselite schützt sich also "systemübergreifend", womit uns und basierend auf diesem historischem Wissen allen klar sein sollte: Die Justiz ist nicht reformierbar, sondern sie muss vollkommen ersetzt werden.
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