Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre!

Micha @, Friday, 02.03.2012, 11:42 (vor 5043 Tagen)

Zitiergebot einmal grafisch
Gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG müssen alle einfachen Gesetze, mit denen der einfache Gesetzgeber die nach dem Grundgesetz einschränkbaren Grundrechte einschränken will, diejenigen Grundrechte im Gesetz namentlich unter Angabe des Artikels nennen. Wird dieses Zitiergebot versäumt, ist das Gesetz trotz Gegenzeichnen des Bundespräsidenten und dem Veröffentlichen im Bundesgesetzblatt ungültig, d.h. nichtig. Ein ungültiges Gesetz erlangt keine Gesetzeskraft, auf einem solchen ungültigen Gesetz basierende Verwaltungsakte sind ebenfalls ungültig bzw. nichtig.
Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 1 GG ist klar und keiner Auslegung zugänglich.

Das BverfG muss ein solches gegen das Zitiergebot verstoßende Gesetz deklaratorisch für nichtig erklären. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz beraten und verabschieden.

Im Link eine hervorragende Arbeit - Für alle Studierenden, Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater und gleichzeitig eine schallende Ohrfeige an die Lehre, die seit mehr als 60 Jahren gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG verstoßen hat. Übrigens unser Altbundespräsident Prof. Roman Herzog m u ß dies alles gekannt haben. Er war Richter und Präsident des höchsten Deutschen Gerichtes.

http://finanzamt.name/2012/03/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/zitiergebot-einmal-grafisch/

sg
Excalibur
GWG-Jäger

OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre!

Egal, Friday, 02.03.2012, 12:16 (vor 5043 Tagen) @ Micha

Im Link eine hervorragende Arbeit - Für alle Studierenden,
Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater und gleichzeitig eine schallende
Ohrfeige an die Lehre, die seit mehr als 60 Jahren gegen Art. 5 Abs. 3 Satz
2 GG verstoßen hat. Übrigens unser Altbundespräsident Prof. Roman Herzog
m u ß dies alles gekannt haben. Er war Richter und Präsident des
höchsten Deutschen Gerichtes.

Zu Herrn Herzog: http://grundrechtepartei.de/die-wirtschaftsdemokratie-des-roman-herzog/1705/

Zum Bundesverfassungsgericht: http://grundrechtepartei.de/rechtsscheintatbestand-bundesverfassungsgerichtsgesetz/1474/

Die Folgen sind desaströs, denn alle Entscheidungen des BVerfG sind aufgrund der Ungültigkeit des BverfGG seit 60 Jahren formell nichtig und zwar allesamt. Ausnahmen gibt es keine.

Bitte "Studenten", nicht "Studierende".

Egalite, Friday, 02.03.2012, 14:42 (vor 5043 Tagen) @ Micha

Falsch da Gehirnwäschesprache:

Für alle Studierenden,
Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater und gleichzeitig eine schallende
Ohrfeige an die Lehre, die seit mehr als 60 Jahren gegen Art. 5 Abs. 3 Satz
2 GG verstoßen hat. Übrigens unser Altbundespräsident Prof. Roman Herzog
m u ß dies alles gekannt haben. Er war Richter und Präsident des
höchsten Deutschen Gerichtes.

Richtig:

Für alle Studenten,
Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater und gleichzeitig eine schallende
Ohrfeige an die Lehre, die seit mehr als 60 Jahren gegen Art. 5 Abs. 3 Satz
2 GG verstoßen hat. Übrigens unser Altbundespräsident Prof. Roman Herzog
m u ß dies alles gekannt haben. Er war Richter und Präsident des
höchsten Deutschen Gerichtes.

Genau

Rainer ⌂, Friday, 02.03.2012, 15:16 (vor 5043 Tagen) @ Egalite

Richtig:
Für alle Studenten,

Es käme ja auch niemand auf die Idee statt von "Arbeitern" von "Arbeitenden" zu reden. Oder von "Backenden" statt von Bäckern.

Obwohl? Nichts ist so verdreht als das es nicht "wahr" werden könnte.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Bitte "Studenten", nicht "Studierende".

Micha @, Friday, 02.03.2012, 17:25 (vor 5043 Tagen) @ Egalite

"EGAL" konzentrierte sich auf Wichtigeres. Wichtigeres wird übrigens hier tatsächlich in Großschreibweise mit großem Anfangsbuchstaben W geschrieben... .

Danke für den gewichtigen Hinweis. Im Grunde ist es ausreichend, wenn man trotzdem den Beitrag verstanden hat!

SG
Excalibur
GWG-Jäger

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