Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GewSchG ist nichtig

DvB, Thursday, 01.03.2012, 19:31 (vor 5044 Tagen)

Hab ihr euch den lustigen Geltungsbereich mal angeschaut? http://dejure.org/gesetze/GewSchG/3.html

"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

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Tote dürfen das nicht beantragen!

DachpappeMeier, Thursday, 01.03.2012, 19:44 (vor 5044 Tagen) @ DvB

Das ist auch lustig:

"2. wenn die verletzte Person nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat die Überlassung der Wohnung schriftlich vom Täter verlangt oder"

http://dejure.org/gesetze/GewSchG/2.html

Demnach dürften tote Personen dies als nicht beantragen?

GewSchG ist nichtig

Egal, Thursday, 01.03.2012, 23:39 (vor 5044 Tagen) @ DvB

Hab ihr euch den lustigen Geltungsbereich mal angeschaut?
http://dejure.org/gesetze/GewSchG/3.html
"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu
können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes
ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel
aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das
Gebot der Rechtssicherheit ungültig." (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964,
147)

Wer mit dem Geltungsbereich ankommt, wird von den Schwarzkitteln (zu recht) ausgelacht.
Zielführender wäre es, mit der Nichtigkeit wegen Verstoß gegen das Zitiergebot zu Argumentieren.

§ 2
Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung

(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen.

Dieser Paragraf stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht gemäß Art. 14(1) GG dar.
Dieses Eigentumsrecht kann durch Gesetz eingeschränkt werden.

In Art 19 heisst es aber:

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Das GewSchG erfüllt die zwingende Vorschrift des Art. 19 nicht, und ist daher seit dem Tag des Inkrafttretens nichtig.
Kein Bundespräser hätte das Gesetz so absegnen dürfen und kein Richter hätte dieses Gesetz zur Grundlage seiner Entscheidung machen dürfen.

Näheres zum Zitiergebot und den Erben Freisslers finden sich u.a. hier:

http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/
http://grundrechtepartei.de/
http://zitiergebot.org/

GewSchG ist nichtig

DvB, Friday, 02.03.2012, 00:18 (vor 5044 Tagen) @ Egal

Zielführender wäre es, mit der Nichtigkeit wegen Verstoß gegen das
Zitiergebot zu Argumentieren.

Nicht schlecht.

Wer mit dem Geltungsbereich ankommt, wird von den Schwarzkitteln (zu
recht) ausgelacht.

Wieso?

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GewSchG ist nichtig

Egal, Friday, 02.03.2012, 10:14 (vor 5043 Tagen) @ DvB

Wieso?

Darum: http://reichling.wordpress.com/2011/04/25/ein-gesetz-braucht-einen-geltungsbereich/

Das ganze Theater um die Ungültigkeit des GG und anderer Gesetze wegen des fehlenden Geltungsbereich ist mMn von der BRD selbst inszeniert worden, um die Leute vor Gericht übern Tisch ziehen zu können, wenn sie mit dem Geltungsbereich argumentieren.

Da wird man dann vom Richter in die rechte Ecke gestellt und bekommt keinen Fuß mehr auf den Boden, weil man als "Nazi" dann auch bei Schöffen und der interessierten Öffentlichkeit unten durch ist.

Einfacher wäre es, den Spieß umzudrehen:

Z.B. mal das Gericht fragen, wie sie die Prozesskosten eintreiben wollen, wenn doch die JBeitrO eine ungültige Verordnung aus der Hitler-Zeit ist, welche durch die Alliierten nach dem Krieg aufgehoben wurde.

Gebt den Schwarzkitteln zu verstehen, dass sie es sind, die sich durch permanenten Hochverrat schuldig gemacht haben.
Fragt den Strafrichter, wie sich seine Tätigkeit mit Artikel 101 GG verträgt, wenn doch die StPO gegen das Zitiergebot verstößt und deshalb nichtig ist.

Ich kann jedem Bürger nur dringenst raten, sich mit der Wirkweise des GG auseinander zu setzen und auf seine Grundrechte zu pochen.

Ich habs getan. Jetzt wartet der Obergerichtsvollzieher schon seit 6 Wochen auf eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, nach welchen Gesetzen er bei mir die Prozesskosten beitreiben soll.

Man kann niemanden zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber man kann ihn zwingen, immer offensichtlicher zu Lügen.

http://grundrechtepartei.de/
http://rechtsstaatsreport.de/
http://zitiergebot.org/

GewSchG ist nichtig

DvB, Friday, 02.03.2012, 23:54 (vor 5043 Tagen) @ Egal

Das ganze Theater um die Ungültigkeit des GG und anderer Gesetze wegen
des fehlenden Geltungsbereich ist mMn von der BRD selbst inszeniert worden,
um die Leute vor Gericht übern Tisch ziehen zu können, wenn sie mit dem
Geltungsbereich argumentieren.

Interessant. Da dürftest Du wohl Recht haben.

Man kann niemanden zwingen, die Wahrheit zu sagen. Aber man kann ihn
zwingen, immer offensichtlicher zu Lügen.
http://grundrechtepartei.de/
http://rechtsstaatsreport.de/
http://zitiergebot.org/

Sehr schön. :-)

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