Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Unrechts-Staat?

MarieMeierMitEier ⌂, Wednesday, 29.02.2012, 23:02 (vor 5045 Tagen)

Winterthurer-Zeitung 29 Februar 2012

«Ermächtigungsverfahren> erleichtert Willkür der Behörden

«Vor dem Gesetz sind alle Men­schen gleich – nur die Einen sind gleicher!> Diese Weisheit aus dem Volksmund trifft insbeson­dere im Kanton Zürich zu: Beamte werden vom Gericht bevorzugt behandelt. kra. - An dieser Stelle haben wir kürzlich über einen Fall berichtet, in welchem die Vormundschaftsbe­hörde Winterthur einem Vater auf Betreiben seiner Ex-Frau seit nun­mehr rund zwei Jahren jeglichen Kontakt zu seinem Kind verunmög­licht. Weil der Mann sich nicht «ein­fach so> in sein Schicksal einfügen wollte und seine Ex-Frau immer wieder mit Telefonanrufen, SMS etc. zu kontaktieren versuchte, wurde er mit einem «Kontaktver­bot > belegt und als er sich nicht lü­ckenlos daran hielt mit mehreren tausend Franken Strafe belegt. Al­les nur, weil er seinen Sohn sehen will und alles völlig legal nach den geltenden Gesetzen der Eidgenos­senschaft und des Standes Zürich. Dass der Kontakt zum eigenen Kind ein Menschenrecht ist, das nur in äusserst schwerwiegenden Fällen beschnitten werden dürfte, scheint völlig bedeutungslos. In den letzten Tagen ist ein ähnli­cher Fall aus Eglisau durch die Me­dien bekannt geworden. Dort kam offensichtlich noch Schlamperei des Vormundschaftsamtes dazu. Gegen eine Beamtin der Vormund­schaftsbehörde Eglisau wurde nun Strafanzeige eingereicht. «Ermächtigungsverfahren> Der Ausgang dieses Verfahrens ist allerdings relativ voraussehbar, wie die Männer-Organisation «Papa­news > schreibt: Gegen Beamten kann im Kanton Zürich aufgrund eines geltenden «Ermächtigungs­verfahrens > nur ermittelt werden, wenn die Anklagekammer dem zu­stimmt – ganz im Gegensatz zu «Normalbürgern>. Diese Regelung macht es sehr schwierig, gegen als willkürlich empfundene Beamten­Entscheide vorzugehen, was sich gerade in Vormundschaftssachen immer wieder fatal auswirkt. «Ein Restitut aus vergangenen Zei­ten > nennt der Freiburger Straf­rechtsprofessor Franz Riklin das kantonale Ermächtigungsverfah­ren. Der Vorentscheid bedeute eine Privilegierung von Behörden und Beamten. Andere Kantone schaff­ten diese Ungleichbehandlung ab. Der Kanton Zürich hingegen hat die Sonderregelung für Beamte auf den 1. Januar 2005 neu eingeführt. Seit­her hat hier die Untersuchungsbe­hörde nicht mehr das Recht, eine Strafuntersuchung gegen einen Beamten oder ein Behördenmit­glied einzuleiten – auch wenn hin­reichender Tatverdacht besteht. Es braucht vielmehr immer dann die Zustimmung der Anklagekammer, wenn die Tat des Staatsangestellten mit seiner amtlichen Tätigkeit zu­sammenhängt. Vormundschafts-Willkür Ganz besonders anfällig für Will­kürakte sind die Vormundschafts­behörden. Hier ist der Ermessens­spielraum der eine vormundschaft­liche Massnahme verfügenden Amtsstelle grösser als auf anderen Gebieten und gleichzeitig das Amts­geheimnis (im Grundsatz natürlich völlig zu Recht) noch rigider. Das kann zu Entscheiden und Massnah­men führen, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvoll­ziehbar sind, die Menschenrechte (auch Männer sind Menschen!) mit Füssen treten und daran zweifeln lassen, dass wir tatsächlich in einem Rechtsstaat leben. Davon kann auch der Winterthurer G. G. ein Lied singen. Er, ein robuster und entschlossener Mann, hat einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die Vormundschaftsbehörde durchge­standen. Der Kampf war zwar zeit­weise existenzbedrohend und hat ihn auch seelisch und psychisch an den äussersten Rand des Erträgli­chen gebracht. Aber er hat ihn schliesslich gewonnen , durfte seine Söhne wieder sehen und für sie sor­gen. Heute sind sie erwachsen und, wie man so sagt «gut herausgekom­men >. G. G. darf konstatieren, dass sich sein jahrelanger Einsatz ge­lohnt hat. Trotzdem fragt er sich heute, ob es denn recht sei, dass ein Mann sich jahrelang in jeder Hin­sicht verausgaben muss, um etwas zu erreichen, was doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ein menschliches Grundrecht, sei. «Ich habe während der schwierigen Zeit nicht nur gelegentlich, sondern oft daran gezweifelt, in einem Rechts­staat zu leben. Und ich weiss heute noch nicht, woher ich eigentlich die Kraft genommen habe, das alles durchzustehen>, sagt er. «In mei­nem Fall hat sich das Recht schliess­lich durchgesetzt. Aber es dürfte eigentlich nicht sein, dass Recht in unserem Land derart schwer erhält­lich ist, dass wohl allzu viele beim Versuch, es zu erlangen, scheitern!> G. G. hat sich übrigens nach dem Er­scheinen unserer Berichte über den eingangs geschilderten Fall auf unserer Redaktion gemeldet. «Ich möchte dem Betroffenen und allen anderen in solche Geschichten ver­strickten Männern Mut zusprechen und ihnen viel Kraft wünschen um durchzuhalten. Es ist ein Kampf gegen einen übermächtigen, mit (zu) vielen Privilegien ausgestatte­ten Gegner,>, fügt er an. Eine Fest­stellung, die es eigentlich in einem Rechtsstaat nicht geben dürfte...

PDF zum Downloaden

Winterthurer-Zeitung

--
http://www.papanews.ch

powered by my little forum