Unrechts-Staat?
Winterthurer-Zeitung 29 Februar 2012
«Ermächtigungsverfahren> erleichtert Willkür der Behörden
«Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich – nur die Einen sind gleicher!> Diese Weisheit aus dem Volksmund trifft insbesondere im Kanton Zürich zu: Beamte werden vom Gericht bevorzugt behandelt. kra. - An dieser Stelle haben wir kürzlich über einen Fall berichtet, in welchem die Vormundschaftsbehörde Winterthur einem Vater auf Betreiben seiner Ex-Frau seit nunmehr rund zwei Jahren jeglichen Kontakt zu seinem Kind verunmöglicht. Weil der Mann sich nicht «einfach so> in sein Schicksal einfügen wollte und seine Ex-Frau immer wieder mit Telefonanrufen, SMS etc. zu kontaktieren versuchte, wurde er mit einem «Kontaktverbot > belegt und als er sich nicht lückenlos daran hielt mit mehreren tausend Franken Strafe belegt. Alles nur, weil er seinen Sohn sehen will und alles völlig legal nach den geltenden Gesetzen der Eidgenossenschaft und des Standes Zürich. Dass der Kontakt zum eigenen Kind ein Menschenrecht ist, das nur in äusserst schwerwiegenden Fällen beschnitten werden dürfte, scheint völlig bedeutungslos. In den letzten Tagen ist ein ähnlicher Fall aus Eglisau durch die Medien bekannt geworden. Dort kam offensichtlich noch Schlamperei des Vormundschaftsamtes dazu. Gegen eine Beamtin der Vormundschaftsbehörde Eglisau wurde nun Strafanzeige eingereicht. «Ermächtigungsverfahren> Der Ausgang dieses Verfahrens ist allerdings relativ voraussehbar, wie die Männer-Organisation «Papanews > schreibt: Gegen Beamten kann im Kanton Zürich aufgrund eines geltenden «Ermächtigungsverfahrens > nur ermittelt werden, wenn die Anklagekammer dem zustimmt – ganz im Gegensatz zu «Normalbürgern>. Diese Regelung macht es sehr schwierig, gegen als willkürlich empfundene BeamtenEntscheide vorzugehen, was sich gerade in Vormundschaftssachen immer wieder fatal auswirkt. «Ein Restitut aus vergangenen Zeiten > nennt der Freiburger Strafrechtsprofessor Franz Riklin das kantonale Ermächtigungsverfahren. Der Vorentscheid bedeute eine Privilegierung von Behörden und Beamten. Andere Kantone schafften diese Ungleichbehandlung ab. Der Kanton Zürich hingegen hat die Sonderregelung für Beamte auf den 1. Januar 2005 neu eingeführt. Seither hat hier die Untersuchungsbehörde nicht mehr das Recht, eine Strafuntersuchung gegen einen Beamten oder ein Behördenmitglied einzuleiten – auch wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Es braucht vielmehr immer dann die Zustimmung der Anklagekammer, wenn die Tat des Staatsangestellten mit seiner amtlichen Tätigkeit zusammenhängt. Vormundschafts-Willkür Ganz besonders anfällig für Willkürakte sind die Vormundschaftsbehörden. Hier ist der Ermessensspielraum der eine vormundschaftliche Massnahme verfügenden Amtsstelle grösser als auf anderen Gebieten und gleichzeitig das Amtsgeheimnis (im Grundsatz natürlich völlig zu Recht) noch rigider. Das kann zu Entscheiden und Massnahmen führen, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind, die Menschenrechte (auch Männer sind Menschen!) mit Füssen treten und daran zweifeln lassen, dass wir tatsächlich in einem Rechtsstaat leben. Davon kann auch der Winterthurer G. G. ein Lied singen. Er, ein robuster und entschlossener Mann, hat einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die Vormundschaftsbehörde durchgestanden. Der Kampf war zwar zeitweise existenzbedrohend und hat ihn auch seelisch und psychisch an den äussersten Rand des Erträglichen gebracht. Aber er hat ihn schliesslich gewonnen , durfte seine Söhne wieder sehen und für sie sorgen. Heute sind sie erwachsen und, wie man so sagt «gut herausgekommen >. G. G. darf konstatieren, dass sich sein jahrelanger Einsatz gelohnt hat. Trotzdem fragt er sich heute, ob es denn recht sei, dass ein Mann sich jahrelang in jeder Hinsicht verausgaben muss, um etwas zu erreichen, was doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ein menschliches Grundrecht, sei. «Ich habe während der schwierigen Zeit nicht nur gelegentlich, sondern oft daran gezweifelt, in einem Rechtsstaat zu leben. Und ich weiss heute noch nicht, woher ich eigentlich die Kraft genommen habe, das alles durchzustehen>, sagt er. «In meinem Fall hat sich das Recht schliesslich durchgesetzt. Aber es dürfte eigentlich nicht sein, dass Recht in unserem Land derart schwer erhältlich ist, dass wohl allzu viele beim Versuch, es zu erlangen, scheitern!> G. G. hat sich übrigens nach dem Erscheinen unserer Berichte über den eingangs geschilderten Fall auf unserer Redaktion gemeldet. «Ich möchte dem Betroffenen und allen anderen in solche Geschichten verstrickten Männern Mut zusprechen und ihnen viel Kraft wünschen um durchzuhalten. Es ist ein Kampf gegen einen übermächtigen, mit (zu) vielen Privilegien ausgestatteten Gegner,>, fügt er an. Eine Feststellung, die es eigentlich in einem Rechtsstaat nicht geben dürfte...
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