Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Lachen mit Abgeordnetenwatsche!

Irmgard, Monday, 27.02.2012, 18:43 (vor 5046 Tagen)

Die Frage .....

"Sehr geehrte Frau Laurischk,

Sie gehören zu den Initiatorinnen der "Berliner Erklärung" (BE) /1/: "Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hängt von der Gleichstellung von Frauen und Männern ab."

"Die ANHALTENDE BENACHTEILIGUNG von Frauen in ALLEN gesellschaftlichen Bereichen steht damit im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und zu internationalem Recht." (BE)

Die letzte Aussage steht im krassen Widerspruch zum Befund der Frau Kirsten Heisig /2/: Sie bezeichnet es als höchstes persönliches Glück, 1961 als Frau in der Bundesrepublik geboren worden zu sein und dadurch in "Frieden, Freiheit und Gleichheit" die allerbesten Entwicklungsmöglichkeiten IM WELTHISTORISCHEN VERGLEICH vorgefunden zu haben und damit eigene Entscheidungen zu treffen, unbehelligt von äußeren Einflüssen und gesellschaftlichen Zwängen. (Seite 203)

Ebenso hat Frau Jutta Kleinschmidt /3/ alles erreicht, was Sie vorgeben, als Frau und Mitinitiatorin der BE, in DE nicht erreichen zu können?!

Wenn Sie aber von "Gleichstellung" reden, dann meinen Sie wohl die Männer DISKRIMINIEREN, oder verstehen wir Sie falsch?

Denn
a) hierzulande werden Väter nicht ehelicher Kinder DISKRIMINIERT /4/. Ihre Partei, insbesondere Frau Leutheuser-Schnarrenberger widersetzt sich beharrlich, diese DISKRIMINIERUNG abzustellen.

b) Frau Kirsten Heisig, Frau Kleinschmidt und auch Frau Bär /5/ beweisen, dass in DE die Frauen die Chancengleichheiten voll wahrnehmen können!

Meinen Sie nicht, dass es viel zielgerichteter wäre, wenn die gleichberechtigte Betreuung der Kinder per Wechselmodell endlich in deutschen Gerichtssälen ankommen würde? Da heisst es ja noch immer, wie im 19. Jh: Das Kind gehört allein der Mutter, Vater muss arbeiten!

Können Sie verstehen, dass wir Sie nicht mehr verstehen? Wenn Frau nicht will, obwohl sie es könnte, warum soll sie müssen?

MfG"

..... und die Antwort:

"Sehr geehrter Herr XXL,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 30. Dezember 2011. Ich bedauere, dass ich Ihnen nicht früher antworten konnte.

Nach derzeitiger Gesetzeslage haben Väter unehelicher Kinder keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht zu erhalten oder gerichtlich überprüfen zu lassen, ob ein gemeinsames Sorgerecht dem Wohl des gemeinsamen Kindes besser entsprechen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 darin einen Verstoß gegen das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz festgestellt. Aufgrund dieses Urteils ist es bereits möglich, als nichtehelicher Vater das Sorgerecht einzuklagen.

Anders als es Ihre Wahrnehmung ist, drängt gerade die FDP darauf, die Rechte nichtehelicher Väter im Verfahren zu stärken. Wir haben vorgeschlagen, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Regel auf Antrag des nichtehelichen Vaters erteilt werden soll, es sei denn, die Mutter widerspricht ausdrücklich (Widerspruchslösung). Die Union hat dagegen ein Modell favorisiert, bei dem die Mutter ausdrücklich zustimmen muss (Zustimmungslösung). Die Verhandlungen, die bereits seit mehr als einem Jahr laufen, haben leider noch nicht zu einer Konsenslösung geführt. Immerhin sind wir - auch und gerade durch vermittelnde Vorschläge des Bundesjustizministeriums - inzwischen so weit einig, dass ein bloßes Schweigen der Mutter nicht dazu führen kann, dass ein gemeinsames Sorgerecht automatisch abgelehnt wird. In diesem Fall soll eine gerichtliche Klärung erfolgen. Wir meinen auch, dass es nicht sein kann, dass die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht lediglich mit der Begründung ablehnen kann, sie könne oder wolle mit dem Kindsvater nicht kooperieren. Wir meinen vielmehr, dass die Mutter kindeswohlrelevante Gründe vorbringen muss, also z.B. konkrete und belegbare Verhaltensweisen des Vaters, die dem Kindeswohl widersprechen und ein gemeinsames Sorgerecht ausschließen.

Ich bedauere, dass die Verhandlungen zwischen Union, FDP und Bundesjustizministerium noch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Alle Parteien sind sich aber des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bewusst und wollen noch in dieser Wahlperiode zu einer Lösung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Laurischk "

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37762--f321736.html#q321736

[image]

Anmerkung:

Egal wie, ein Mann ist immer 2. Sieger und muss in jedem Fall vor Gericht ziehen. Dieses Hamsterrade ist bereits seit Jahrzehnten programmiert und aus der Antwort ist klar erkennbar: "Wir wollen nichts ändern! Mit uns nicht!"

.... und was die "belegbaren Verhaltensweisen" des Vaters angeht, na wir kennen ja mittlerweile alle die Umkehr der Unschuldsvermutung und den weiblichen Hang zur Falschbeschuldigung! Da wird der Hass-Ex oder deren dreckigen Anwältin schon was einfallen.

Zeugt besser keine Kinder, denn nur so geht ihr solchem Streit aus dem Wege! Als Mann werdet ihr vor einem deutschen Gericht niemals Gerechtigkeit erleben!

Lachen mit Abgeordnetenwatsche!

satyr, Essen, Monday, 27.02.2012, 21:22 (vor 5046 Tagen) @ Irmgard

Interessant ist, das sie gegen ein generelles Vetorecht der Kindesmutter ist aber gleichzeitig dafür, das die Mutter wiedersprechen kann.
Kein Wort davon, ob auch der Vater beim Sorgerecht der Mutter wiedersprechen kann, geschweige denn das sie erst einen Antrag stellen muss, geprüft wird und sich das Sorgerecht "verdienen" muss.
Ein paar Monate dicker Bauch sind wohl Qualifikation genug.

Noch immer weiß ich nicht, wie sich das "Kindeswohl" definiert.

Das ist eine Anwältin!

Irmgard, Monday, 27.02.2012, 21:27 (vor 5046 Tagen) @ satyr

Da gibt es eine einfachste Erklärung: Sie ist Anwältin und ihr Statement ist nichts mehr als eine ABM für die Zeit nach der Legislaturperiode. So hat sie auch in 10-15 Jahren noch dicke Arbeit.

Noch immer weiß ich nicht, wie sich das "Kindeswohl" definiert.

Ach das ist heute so und morgen so. Da gibts nichts festes. Ich kenne Richter, die stellen im Verhandlungsraum vor jeder Sorgerechtsverhandlung die Kegel auf und kegeln das aus.

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