Kindsmord fällt unter Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht
Von Gewohnheitsrecht spricht man bei ungeschriebenem Recht, das sich durch regelmäßige Übung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft ausgebildet hat.
Voraussetzungen für Anerkennung von Gewohnheitsrecht sind
•die langjährige allgemeine Übung (objektives Element) (lat. longa consuetudo)
•in der Überzeugung rechtens zu Handeln (subjektives Element) (lat. opinio necessitatis).
•Die Formulierbarkeit der Übung als Rechtssatz (formales Element).
Gewohnheitsrecht ist ebenso wirksam wie formell gesetztes Recht. Es kann nur durch neues Gewohnheitsrecht oder ein formelles Gesetz geändert werden.
http://www.lexexakt.de/glossar/gewohnheitsrecht.php
Kindsmord ist ja mittlerweile auch Gewohnheitsrecht, also keinesfalls strafbar!
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- Ethikrat (schweigt) -
Tetzel,
24.02.2012, 11:25
- Ethikrat (schweigt) -
André,
24.02.2012, 13:37
- Kindsmord fällt unter Gewohnheitsrecht - K22, 24.02.2012, 13:55
- Ethikrat (schweigt) -
André,
24.02.2012, 13:37