Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ethikrat (schweigt)

Tetzel, Friday, 24.02.2012, 11:25 (vor 5051 Tagen)

Unter dem u. g. Link veröffentlichte der Ethikrat eine Pressemitteilung zur Thematik Kindsmord:

Anonyme Kindesabgabe
Warum werfen Mütter ihre Babys weg, Herr Pfeiffer?
Berliner Kurier, vom 17.02.2012, Seite 10

Baby getötet: Tatmotiv weiter unklar
Familie schweigt / Trauerfeier in Potsdam
Der Tagesspiegel, vom 17.02.2012, Seite 13

http://www.ethikrat.org/presse/pressespiegel/2012/februar/pressespiegel-17-02-2012

Kein Kommentar, keine Wertung, keine Ächtung ... einfach nichts. Als wäre Kindsmord die normalste Sache der Welt.

Der allen bekannte Frauen-Flüsterer, Christian Pfeifer, hat natürlich wie zufällig gleich eine Legitimierung für Kindsmord parat.

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/warum-werfen-muetter-ihre-babys-weg--herr-pfeiffer-,7169126,11649732.html

Also alles nicht so schlimm! Mütter, ran an die Kinder! Raus aus dem Fenster, ab in den Müll, heißes Wasser drüber, rein in den Blumenkasten oder Tiefkühltruhe, ab in die vorgeheizte Backröhre! Wenn euch die Geburt überrascht, dann ist alles erlaubt.

Ethikrat (schweigt)

André, Friday, 24.02.2012, 13:37 (vor 5050 Tagen) @ Tetzel

Kein Kommentar, keine Wertung, keine Ächtung ... einfach nichts. Als
wäre Kindsmord die normalste Sache der Welt.

Kinder vor der Geburt umzubringen ist ja schon nicht einfach nur "normal", sondern Frauenrecht. Die dürfen, ohne daß einer auch nur die Stimme erhebt. Die Forderung, Kinder auch nach der Geburt noch abzutreiben ist hin und wieder auch schon aufgeflackert, eine Tendenz scheint nicht ganz von der Hand zu weisen. So langsam wirds normal, wenn Frauen Kinder töten. Und irgendwann wird auch das Frauenrecht.

Gruß
A.

Kindsmord fällt unter Gewohnheitsrecht

K22, Friday, 24.02.2012, 13:55 (vor 5050 Tagen) @ André

Gewohnheitsrecht

Von Gewohnheitsrecht spricht man bei ungeschriebenem Recht, das sich durch regelmäßige Übung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft ausgebildet hat.

Voraussetzungen für Anerkennung von Gewohnheitsrecht sind

•die langjährige allgemeine Übung (objektives Element) (lat. longa consuetudo)
•in der Überzeugung rechtens zu Handeln (subjektives Element) (lat. opinio necessitatis).
•Die Formulierbarkeit der Übung als Rechtssatz (formales Element).

Gewohnheitsrecht ist ebenso wirksam wie formell gesetztes Recht. Es kann nur durch neues Gewohnheitsrecht oder ein formelles Gesetz geändert werden.

http://www.lexexakt.de/glossar/gewohnheitsrecht.php

Kindsmord ist ja mittlerweile auch Gewohnheitsrecht, also keinesfalls strafbar!

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