Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das kann man auch im übertragenen Sinne verstehen! (n. t.)

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 21.02.2012, 21:09 (vor 5053 Tagen) @ Kurti

I See.

§51 Wurde wohl abgeschafft, weil es zu ermüdend ist, immer wieder extra drauf hin zu weisen das..Frauen automatisch unzurechnungsfähig sind..

§51 ehemalige Ausführung:

[1. Januar 1934-1. Januar 1975]
4§ 51.
(1) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Tat wegen Bewußtseinsstörung, wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Geistesschwäche unfähig ist, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
(2) War die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zur Zeit der Tat aus einem dieser Gründe erheblich vermindert, so kann die Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs gemildert werden.

[1. Januar 1872-1. Januar 1934]
5§ 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der

Quelle www.dejure.org

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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