Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Immer mehr Frauen haben den Jagdschein!

Oliver, Tuesday, 21.02.2012, 19:19 (vor 5053 Tagen)

Ächt sexy ! ... (nT)

Swen, Tuesday, 21.02.2012, 19:36 (vor 5053 Tagen) @ Oliver

- kein Text -

Verständlich! Männer sind scheues Wild geworden!

Fatcat, Tuesday, 21.02.2012, 19:43 (vor 5053 Tagen) @ Oliver

Wer den IGAF-Scheidungsflyer vor Augen hat, ist immer auf der richtigen "Fährte". UNJAGBAR!

www.igaf.ch

ECHTE Gleichberechtigung

Gruber, Tuesday, 21.02.2012, 20:10 (vor 5053 Tagen) @ Fatcat

Wer den IGAF-Scheidungsflyer vor Augen hat, ist immer auf der richtigen
"Fährte". UNJAGBAR!
www.igaf.ch

Nee, ECHTE Gleichberechtigung halt.

Ihr habt das Fahrrad gewollt. Jetzt fahrt auch damit!

Pillen vergessen oder einfach nur Frau? (kwt)

Fatcat, Tuesday, 21.02.2012, 21:22 (vor 5053 Tagen) @ Gruber

- kein Text -

Immer mehr Frauen haben den Jagdschein!

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 21.02.2012, 20:23 (vor 5053 Tagen) @ Oliver

Diffamierenderweise werden Jäger auch als Hobbymörder tituliert.

Bei Frauen, welche nicht gebärfähig sind, könnten irgendwelche Triebe dazu führen Tiere zu töten.

[image]

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Bockfieber und andere psychische Störungen

Jagdgegner, Tuesday, 21.02.2012, 21:39 (vor 5053 Tagen) @ der_quixote

Bei Frauen, welche nicht gebärfähig sind, könnten irgendwelche Triebe
dazu führen Tiere zu töten.

Spielt keine Rolle, welches Geschlecht diese Haustiermörder haben. Psychopathie bleibt Psychopathie ...

Das kann man auch im übertragenen Sinne verstehen! (n. t.)

Kurti, Wien, Tuesday, 21.02.2012, 20:58 (vor 5053 Tagen) @ Oliver

- kein Text -

Das kann man auch im übertragenen Sinne verstehen! (n. t.)

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 21.02.2012, 21:09 (vor 5053 Tagen) @ Kurti

I See.

§51 Wurde wohl abgeschafft, weil es zu ermüdend ist, immer wieder extra drauf hin zu weisen das..Frauen automatisch unzurechnungsfähig sind..

§51 ehemalige Ausführung:

[1. Januar 1934-1. Januar 1975]
4§ 51.
(1) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Tat wegen Bewußtseinsstörung, wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Geistesschwäche unfähig ist, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
(2) War die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zur Zeit der Tat aus einem dieser Gründe erheblich vermindert, so kann die Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs gemildert werden.

[1. Januar 1872-1. Januar 1934]
5§ 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der

Quelle www.dejure.org

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

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