Wohnungsdurchsuchung wegen Verdachts der Unterhaltspflichtverletzung
Im Rahmen der Diskussion um den Ehrensold für Bundespräsident a.D. Christian Wulff wurde im SPON-Forum auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht verwiesen, in dem es um eine Wohnungsdurchsuchung alleine auf Grund der Strafanzeige einer Ehefrau wegen Unterhaltspflichtverletzung ging.
Der Beschwerdeführer hatte von der Agentur für Arbeit eine Umschulung finanziert bekommen, im Rahmen dessen der Mann ein Praktikum in einer größeren Firma absolvierte. Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite ein Bild ihres Umschülers eingestellt, woraus die Ehefrau schloss, das ihr Mann für seine Tätigkeit ein Entgelt erhalten würde. Die Firma hatte dieses im Rahmen der Ermittlung zwar verneint, trotzdem wurde ein Durchsuchungsbeschluss ausgestellt.
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