Intersexuelle: Durch die Hintertür zur Gender-Grundgesetzänderung?
Ich halte den Umgang mit diesem Thema in diesem Artikel für einigermaßen hysterisch, aber das gehört beim Kopp-Verlag wahrscheinlich dazu. Es braucht doch gar nicht viel, um den Betroffenen gerecht zu werden.
«Denn man strebt in diesem beschriebenen Fall, wo das Bundesministerium bereits den Ethikrat einschaltete, zumindest schon einmal eine Änderung des Personalausweises von zwei auf drei Geschlechter an.>
Muss das Geschlecht überhaupt im Personalausweis stehen? Wer schaut denn da jemals drauf? Das Foto ist in den allermeisten Fällen ausreichend.
«Für Rechtsexperten ist dies vermutlich eher ein Albtraum, denn mit der weiblichen oder männlichen Bezeichnung eines Menschen hängen nicht nur seine persönliche, sexuelle Identität, sondern auch zahlreiche Konsequenzen im täglichen Umgang, in den verschiedenen Rechten und nicht zuletzt mit unserer alltäglichen Sprache zusammen.>
Die persönliche, sexuelle Identität schert sich sowieso nicht um einen Registereintrag. Selbst, wenn das Geschlecht gar nicht erfasst würde, hätten die meisten Menschen eine eindeutige, widerspruchsfreie Geschlechtsidentität. Was die Rechte betrifft, so ist dieses Problem hausgemacht, da es keinen zwingenden Grund gibt, Mann und Frau rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Im Notfall könnte noch festgelegt werden, ob Intersexuelle rechtlich als Frauen oder als Männer gelten.
«Wenn ein Kind nicht klar männlich oder weiblich ist, welchen Namen soll es bekommen? Und welchen Namen darf man ihm überhaupt geben? Bislang werden Eltern auf den Standesämtern dazu angehalten, dass am Namen des Kindes bitteschön das Geschlecht des Kindes erkennbar sein muss.>
Wieso muss das so sein? Im englischen Sprachraum gibt es einige geschlechtsneutrale Vornamen und das klappt wunderbar.
«Wie spricht man über so einen Menschen? Er? Sie? Es?>
Sonst noch Probleme?
«Nicht das Familienrecht, nicht das Eherecht und genau genommen nicht einmal die öffentlichen Toiletten sind auf etwas anderes als Mann oder Frau vorbereitet. Ganz zu schweigen von speziellen Männer- oder Frauenförderprogrammen.>
Schlimmstenfalls sind halt Intersexuelle von der Heirat ausgeschlossen. Was die öffentlichen Toiletten betrifft, so könnte man regeln, dass die äußere Erscheinung ausschlaggebend sein soll. Spezielle Männer- und Frauenförderprogramme sind sowieso fragwürdig. Schlimm wäre es nicht, wenn Intersexuelle nicht von so etwas profitieren könnten.
«Im Sportbereich sind Wettkämpfe gerade auf olympischer Ebene immer binär aufgeteilt. Bei den vergangenen Sommerspielen in Peking wurden spezielle Tests durchgeführt, um das Geschlecht der Sportler eindeutig zu bestimmen. Die Betroffenen nennen so ein Vorgehen entwürdigend, doch was macht man hier zum Beispiel mit einem Menschen, der genetisch Mann ist, aber als Frau lebt, äußerlich so aussieht und als Frau im Sport antreten will?>
Der kann dann halt nicht teilnehmen, weil er die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht erfüllt, wie 99 Prozent der Menschen.
gesamter Thread:
- Intersexuelle: Durch die Hintertür zur Gender-Grundgesetzänderung? -
Oliver,
18.02.2012, 08:31
- Kopp-Verlag -
Arkander,
18.02.2012, 10:30
- Kopp-Verlag - Pilsberater, 18.02.2012, 10:54
- IDer neutrale Mensch - pappi, 18.02.2012, 12:29
- Intersexuelle: Durch die Hintertür zur Gender-Grundgesetzänderung? - pappi, 18.02.2012, 12:43
- Intersexuelle: Durch die Hintertür zur Gender-Grundgesetzänderung? -
Gismatis,
18.02.2012, 15:01
- Intersexuelle: Durch die Hintertür zur Gender-Grundgesetzänderung? -
12,
18.02.2012, 16:04
- Seid ihr beide noch bei Sinnen? -
XY,
18.02.2012, 18:00
- nicht von mir - XY, 18.02.2012, 20:25
- Seid ihr beide noch bei Sinnen? -
XY,
18.02.2012, 18:00
- Intersexuelle: Durch die Hintertür zur Gender-Grundgesetzänderung? -
12,
18.02.2012, 16:04
- Kopp-Verlag -
Arkander,
18.02.2012, 10:30