Wulff - Unschuldsvermutung
Heute frühe haben sie in den Nachrichten verkündet, dass gegen den derzeitigen Bundespräsidenten Wulff jetzt staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Dazu muss nur noch die mit seinem Amt einhergehende Immunität aufgehoben werden. Dann kam was, dass habe ich so nicht richtig begriffen: ".... es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung."
Wieso eigentlich? Für Männer hat man die damals gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung vor 10 Jahren abgeschafft und der Bundespräsident ist doch schließlich auch ein Mann. Gibt es dafür irgendeine Erklärung. Gilt die Unschuldsvermutung vielleicht nur für den Bundespräsidenten, hat der irgendwelche Sonderrechte?
Auf der Pink-Seite geht die Häme schon los.
Leiharbeiter schrieb: am 17. Februar 2012 um 08:25:41
(26) (4) Hinweis
Alle die Herrn Wulff in das Amt gehoben haben, sollten vor Scham gleich mit zurücktreten. Die Regierungsgeschäfte könnten derweil durch "Leiharbeiter" geführt werden, die sind ja dazu da, um "Spitzen" in der Wirtschaft abzufedern. Nur Mut da oben, ihr habt doch das System für gut befunden und eingeführt!
Für Maschmyerfreunde in der Position kann keine Unschuldsvermutung gelten und das ist auch gut so kT
- kein Text -