Wulff - Unschuldsvermutung
Heute frühe haben sie in den Nachrichten verkündet, dass gegen den derzeitigen Bundespräsidenten Wulff jetzt staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Dazu muss nur noch die mit seinem Amt einhergehende Immunität aufgehoben werden. Dann kam was, dass habe ich so nicht richtig begriffen: ".... es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung."
Wieso eigentlich? Für Männer hat man die damals gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung vor 10 Jahren abgeschafft und der Bundespräsident ist doch schließlich auch ein Mann. Gibt es dafür irgendeine Erklärung. Gilt die Unschuldsvermutung vielleicht nur für den Bundespräsidenten, hat der irgendwelche Sonderrechte?
gesamter Thread:
- Wulff - Unschuldsvermutung -
JIL,
17.02.2012, 08:41
- Auf der Pink-Seite geht die Häme schon los. - K22, 17.02.2012, 09:41
- Für Maschmyerfreunde in der Position kann keine Unschuldsvermutung gelten und das ist auch gut so kT
-
Kugellager,
17.02.2012, 13:09