Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jugendministerium lässt doppelt dienen

Frontsoldat, Friday, 22.06.2007, 02:03 (vor 6756 Tagen)

Sehr geehrter Herr,

wer bereits vor der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eine
Vereinbarung über die Ableistung eines Freiwilligen Jahres abschließt, kann
das Freiwillige Jahr nicht auf den Zivildienst anrechnen lassen. Der
Zivildienst ist dann zusätzlich zu leisten. Die Zivildienstpflicht ist
dann quasi doppelt zu erfüllen.

Das Jugendministerium hat vor kurzem allen Bemühungen eine Absage
erteilt, die dieses doppelte Dienen verhindern wollten. Es soll dabei
bleiben, dass derjenige, der an den bürokratischen Hürden der Wehr- und
Zivildienstverwaltung scheitert oder Fehlinformationen aufsitzt, nach dem
Freiwilligen Jahr zusätzlich Zivildienst leisten muss.

Die Probleme entstehen insbesondere, wenn
- die Musterung erst so spät erfolgt, dass nach der Lebensplanung das
Freiwillige Jahr bereits begonnen wurde;
- bei der Musterung eine vorübergehende Wehrdienstuntauglichkeit, zum
Beispiel wegen Tragens einer Zahnspange, festgestellt wird;
- die Einrichtung des Freiwilligen Jahres den Wehrpflichtigen im
Bewerbungsgespräch nicht detailliert genug über die Voraussetzungen für die
Anrechnung informiert;
- der Wehrpflichtige sich auf Zeitungs- oder andere Berichte verlässt,
die zum Inhalt haben: "Wenn Du ein Freiwilliges Jahr machst, musst Du
keinen Zivildienst mehr leisten."

Die Zentralstelle KDV verurteilt die Haltung des Jugendministeriums,
zumal in zahlreichen Gesprächen signalisiert wurde, dass das Problem
erkannt sei und an einer Lösung gearbeitet werde. Nach den Anfragen bei der
Zentralstelle KDV sind davon einige Hundert junge Männer betroffen.

Die Zentralstelle KDV fordert betroffene Zivildienstpflichtige auf,
sich direkt an die Jugendministerin Dr. Ursula von der Leyen zu wenden und
die Anrechnung des bereits geleisteten Freiwilligen Jahres
einzufordern.

Ausführliche Informationen sind unter
www.zentralstelle-kdv.de/fsj-anrechnung.htm auf der Internetseite der Zentralstelle KDV zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tobiassen

Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus
Gewissensgründen e.V.
Sielstraße 40, 26345 Bockhorn
Tel.: 04453/9864888, Fax: 04453/9864890
E-Mail: Zentralstelle.KDV@t-online.de
Internet: www.zentralstelle-kdv.de

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oder Spendenkonto: 100 0850 bei der Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01)

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