Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Rassengesetze 2.0

Vorgangsnummer, Thursday, 16.02.2012, 19:00 (vor 5058 Tagen)

§ 40 StGB Verhängung in Tagessätzen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/40.html

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.

Im Wahn des weiblichen Sexualrassismus wurde dieses Gesetz nicht geschlechtsneutral formuliert, was faktisch einer Vorverurteilung, unsubstantiierten Schuldzuweisung und Kriminalisierung des männlichen Geschlechtes in der Öffentlichkeit gleichkommt.

Was auch noch bemerkenswert ist, dass die Justiz sich erdreistet, Einkommen zu schätzen. Daran sieht man mal, wie wesensverwandt die Justiz mit dem Finanzamt ist. Ein Straßendieb greift einem bei weitem so dreist nicht in die Tasche.


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