Die Dumme ist wieder unterwegs auf digitalen Pfaden ....
Ein Wesen, dessen Namen wir hier nicht nennen führt öffentlich einen sinnfreien Monolog:
Titel: "Selbstbestimmte Elternschaft"
Ich schlage vor, die Regel des § 1592 BGB Pkt. 2, also die selbstbestimmte und freiwillige Anerkennung der Vaterschaft zur Basis aller Eltern-Kind-Beziehungen werden zu lassen. In diesem Sinne wäre die Mutter sowie der Vater eines Kindes, die Frau oder Mann, die die Mutterschaft bzw. Vaterschaft anerkannt hat, ungeachtet der genetischen Abstammung des Kindes oder der Beziehung der Eltern zueinander. Alle anderen derzeit gültigen Rechtsgrundlagen für Elternschaft wie zBsp. die Tatsache der Geburt als Basis der Mutterschaft, die Feststellung über Beziehung der Eltern oder die Klärung der Abstammung sind abzuschaffen.
Auf solch einen mehrfach selbst kommentieren Beitrag muss man einfach mal substantiiert antworten:
"Was sich die Petentin dabei denkt, können wir uns alle erschließen.
Völliger Unfug! Ein Kind hat nur einen Vater und eine Mutter, dass sind die biologischen Vorfahren. Dieser Staat fügt weitere sinnfreie Konstrukte dazu: den soziologischen und gesetzlichen Vater. Aber das ist alles totaler Unfug, denn ein Kind hat eben nur EINEN Vater.
Das gemeinsame Sorgerecht, mal ganz abgesehen davon, dass es bloß eine Worthülse ist, ist einseitig vom Staat aufkündbar. Wenn einem Vater das Sorgerecht entzogen wird, dann hat der Staat ihm die Vaterschaft gekündigt. Damit ist der Vater raus aus der Nummer und die Mutter hat auch keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Die möge sie sich bitte dann von sonstwo holen, auch nicht vom Staat, denn dann zahlts wieder der ehrliche Steuerzahler.
Gerade ist im Petitionsforum des Deutschen Bundestages eine Petition durchgegangen, da ging es um einen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftstest nach der Geburt. Zweifelsfrei ein Schritt in die richtige Richtung, denn Kinder haben ein Recht auf Information zu ihrer wahren Identität. Dies ist bei Erbkrankheiten etc. von existenzieller Bedeutung und sollte nicht an der Geistenhaltung einer Frau scheitern, die einem Mann ein Kuckuckskind unterjubelt.
Ich lehne diesen Vorschlag rundweg ab, weil dieser wider der Kindesinteressen ist, deren Fest- und Auslegung nicht das Recht einer Frau ist."