Kanzlerin Merkel droht mit der Frauenquote
Es dürfte in der Tat spannend werden
Natürlich liegen vor allem verfassungsrechtliche Gründe vor, die es nicht so einfach machen.
Im ÖD gilt: bevorzugte Einstellung und Beförderung Geschlitzter bei gleicher Qualifikation unter Zulassung von Ausnahmen.
So hat es das BVerfG abgenickt.
Dabei mußte man sich schon mächtig winden: §3Abs.3 GG enthält nämlich ein eindeutiges Diskriminierungsverbot.
Aus diesem Grunde haben unsere Politrechtsbeuger §3Abs.2 dahingehend umgemodelt, daß daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse folgt, eine 'faktische Gleichberechtigung' oberste Pflicht im Staat wird.
Man sieht schon, wie die Begriffsbildung wieder schwammig- ideologisch wird!
Im nächsten Schritt wurde einfach festgelegt: zwar wird das Diskriminierungsverbot verletzt, jedoch ist die 'faktische' Gleichheit der Lebensverhältnisse vieeeeel wichtiger und somit eine Männerdiskriminierung mit (belanglosen) Einschränkungen zulässig.
Pikanterweise steht dem nicht entgegen, wenn eine junge, gut ausgebildete, kinderlose Solofrau, die also die gleichen Lebensverhältnisse wie ein gleichaltriger Mann hat, bevorzugt wird.
Der EUGH hat sogar die Minderqualifikation der Geschlitzten zugelassen C 407/98 und de facto wird es hier genauso gehandhabt, genau 'gleiche' Qualifikation dürfte nämlich bei anspruchsvollen Jobs äußerst selten vorliegen.
Eine Übertragung auf die freie Wirtschaft ergibt jedoch eine neue Hürde:
Das grundlegende Recht nämlich, über seinen Besitz auch frei verfügen zu können und das würde durch eine Quote massiv verletzt.
Man wird also postulieren müssen, daß die schon sehr an den Haaren herbeigezogene Verpflichtung zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse auch über dem Eigentumsrecht steht!
Damit wäre aber die Büchse der Pandora weit geöffnet: mit derselben Begründung könnte sogar schlicht Enteignung beschlossen werden und davor hat man etwas Bammel.
Und nochwas gibt es zu bedenken: Im Grunde genommen kann jede gesellschaftliche Gruppe sich auf §3Abs2 GG berufen und im Land Berlin passiert das ja gerade: unser Haßprediger aus der Moschee darf jetzt auf eine Kuffnuckenquote (vornehm noch als Ausländerquote umschrieben) vertrauen, die ihn auf ein Pöstchen im Verfassungsschutz hievt. 'Den Bock zum Gärtner machen' nennt man das.
Und wenn §3Abs2 GG dann auch das Eigentumsrecht überwiegt, sitzt unser bärtiges Onkelchen mit eindeutigen Absichten auch bald im Aufsichtsrat von Unternehmen. Und mit demselben Recht auch ein Mongo oder eine analphabetische Negerin, die ja zweifelsohne nicht die Lebensverhältnisse und Chancen eines weißen, männlichen Ingenieurs hat.
Und nach den Aufsichtsratspöstchen kommen die Managementsspitzen dran usw.
Natürlich haben die grünlinken Politbastarde da kein Problem mit, es ließe ihnen freie Hand, endlich den wahren Sozialismus einzuführen.
Auf jeden Fall wird es äußerst spannend. Mit dem beabsichtigten Gesetz werden nämlich Möglichkeiten eröffnet, die weit über das Quotentussenproblem hinausgehen.
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- Kanzlerin Merkel droht mit der Frauenquote -
FYI,
15.02.2012, 13:10
- Ich fordere den Rücktritt der Kanzlerin! - K22, 15.02.2012, 13:55
- Kanzlerin Merkel droht mit der Frauenquote - Holger, 15.02.2012, 17:45
- Sie ist doch selber doppelte Quoten-Tussi... (nT)
-
Swen,
15.02.2012, 18:50
- Merkel WILL die Quote zu 2013 ! Beweis → -
Andreas2,
15.02.2012, 19:15
- Die 11 Gebote - Holger, 15.02.2012, 22:19