Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Als Belohnung darf sie das Kind behalten

AstonMarvin, Tuesday, 14.02.2012, 22:46 (vor 5061 Tagen)

Bochum – Es ist ein tragischer, vertrackter Fall: Auf der Anklagebank sitzt eine hübsche Arzt-Gattin. Sie hat den Vater ihres Babys (6 Monate) brutal und hinterlistig umgebracht. Und jetzt kümmert sich ihr betrogener Ehemann um das Kind...

Wer blickt da noch durch?

Der spektakuläre Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bochum sorgt für Schlagzeilen.

Nicole S. (32, vermummte sich mit Pudelmütze und Sonnenbrille vor dem Medienrummel) hatte ihren Geliebten Markus R. († 36) mit einem Koma-Kakao (ein Schuss Amaretto, Beruhigungsmittel) und gespritztem Morphium (3 Ampullen) ausgeschaltet, ihn dann mit 14 Messerstichen umgebracht. Zwei trafen das wehrlose Opfer mitten ins Herz.

Das Motiv: Die Arztfrau (verheiratet mit einem Internisten, 42) aus feinen Kreisen wollte nicht, dass die Affäre auffliegt. Denn Börsenmakler Markus R. bestand auf einen Vaterschaftstest. Sie bei der Vernehmung: „Er drohte damit, die Geschichte öffentlich zu machen.“

Was wird jetzt aus dem Baby, dessen Mutter sicher für viele Jahre hinter Gittern bleiben muss, vielleicht sogar lebenslange Haft wegen Mordes kassiert. Würde heißen: früheste Entlassung nach 15 Jahren hartem Frauenknast. Da wäre ihr Sohn schon ein Teenager in der 9. Schulklasse...

Wird ihr das Kind weggenommen? Wird sie es nach dem Urteil, das am 11. Mai verkündet werden soll, nie wiedersehen, weil sie dann vielleicht eine Mördern ist?

Die Antwort: NEIN!

BILD.de fragte Familienrechts-Experte Andreas Perner (35):

„So seltsam sich das anhört: Eine böse Mörderin kann eine gute Mutter sein! Sie hat keine Sorgerechte verloren, nur weil sie wegen Mordes angeklagt worden ist, zumal sich ihr Ehemann ja bewundernswerterweise um den Jungen kümmert. Das Mutter-Kind-Verhältnis wird durch den Strafprozess im Kern nicht berührt. Es ist derzeit aber faktisch ein Betreuungsproblem da, weil die Mutter in einem normalen Frauengefängnis in U-Haft sitzt, in dem sie das Kind nicht betreuen kann und darf.“

Wie erklärt sich das?

Der Sorgerechts-Fachmann: „Wenn während der Ehezeit ein Kind geboren wird, ist der Ehemann automatisch der gesetzliche Vater. Er und die Mutter bestimmen über das Kindeswohl. Der biologische Vater spielt dann zunächst keine Rolle. Nur dann, wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechten würde, könnte sich die Situation ändern."

Der biologische Vater tot, die Mutter in Haft, ihr Ehemann unwillig: Dann träte das Jugendamt auf den Plan und das Baby käme in eine Pflegefamilie. Aber danach sieht es nicht aus. Und selbst dann würde sich die Mutter nach dem Urteil, wenn Ruhe eingekehrt ist, aller Voraussicht nach wieder um ihr Kind kümmern dürfen.

Die Familie des gehörnten Ehemannes kümmert sich liebevoll ums Baby. Regelmäßig wird es zur Mutter in die JVA Gelsenkirchen gebracht. Vieles spricht also für eine Lösung in ihrem Sinne.

Der Familienrechts-Experte: „Sie hat eine große Chance. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie und das Kind nach dem Urteil in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung der Justiz untergebracht werden. Dort wären sie dann rund um die Uhr zusammen.“

So eine hochgelobte Einrichtung befindet sich in Fröndenberg (NRW), nur rund 50 Kilometer von Bochum entfernt. Aber auch dort wird Nicole S. ihrem Sohn eines Tages die Wahrheit beichten und erklären müssen, warum sie seinen Vater erstochen hatte...

Und was ist mit den „leiblichen Großeltern“ des Babys, die ihren Sohn Markus verloren haben?

Ihr Anwalt Reinhard Peters (59): „Ihnen geht es relativ schlecht. Die Eltern haben auf der einen Seite ihren Sohn verloren, auf der anderen Seite gibt es ein biologisches Enkelkind, das aber nicht ihr gesetzliches Enkelkind ist, zu dem kein Kontakt besteht. Das macht die Sache natürlich noch schwieriger."

Große Chancen, ihren Enkel mal in den Arm nehmen zu können, haben „Oma und Opa“ nicht.

Experte Perner: „Ihnen könnte theoretisch ein Umgangsrecht eingeräumt werden, wenn das klar zum Wohl des Kindes wäre. Aber das ist hier kaum zu erkennen. Der Junge ist noch ein Baby; es gibt keine gewachsenen emotionalen Bindungen zu den Eltern seines leiblichen, toten Vaters."

Für die Opfer-Eltern ist die doppelte Tragödie ein einziger Albtraum.

Vater Reinhardt R. (73) zu BILD.de: „Als ich die Frau im Gerichtssaal gesehen habe, hatte ich keinerlei Empfindungen ihr gegenüber. Ich habe schon damit gerechnet, dass sie sich hinter einer großen Brille verstecken würde. Ich hätte gerne von ihr persönlich gehört, warum sie unseren Sohn getötet hat...“

Opfer-Anwalt Peters: „Für mich ist klar, hier kann kein anderes Urteil als Mord gesprochen werden. Das war Heimtücke. Die Angeklagte hatte keinen anderen Plan, als Markus R. aus dem Weg zu schaffen, damit nicht ans Tageslicht kommt, dass er der Vater ihres Kindes war.“

Quelle: bild.de - mir kommt das kotzen, wenn ich so eine scheiße lese...
http://www.bild.de/news/inland/mord/arzt-gattin-darf-sie-ihr-kind-im-knast-grossziehen-22632964.bild.html

Sorgerechtsentzug = Staatliche Kündigung der Vaterschaft!

K22, Tuesday, 14.02.2012, 23:25 (vor 5060 Tagen) @ AstonMarvin

www.mdr.de/mdr1-radio.../zukunft-familie-pdf100-download.pdf

"Die lange Dauer und die Sichtbarkeit der Schwangerschaft sowie die Anwesen-heit Dritter bei der Geburt haben zur Folge, dass bei Frauen dieser Rechtsstatus scheinbar unmittelbar mit der biologischen Mutterschaft verknüpft ist. Aufgrund dieser Selbstverständlichkeit hat der Gesetzgeber bis vor kurzem darauf verzichtet, Mutterschaft zu definieren. Erst die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin haben einen Definitionsbedarf geschaffen. Erst im neuen Kindschaftsrecht wurde festgelegt, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, welche es geboren hat (vgl. Fegert 2002; Schwab 2001). Damit hat der Gesetzgeber festgelegt, dass nicht die Herkunft des ge-netischen Materials, sondern der Geburtsvorgang das ausschlaggebende Kriterium der Mutterschaft ist."

Aha, also jetzt erst ist das richtig sicher: Wer also das Kind auf die Welt bringt, der ist faktisch auch die Mutter. Millionen von Jahren ist das so an uns vorbeigegangen, aber Dank dem deutschen Rechtsstaat wissen wir es jetzt genau! Endlich! Erlösung! Endlose Generationen mussten im Ungewissen leben.

Eine biologische Mutterschaft oder Vaterschaft ist ein nicht-reversibles Faktum, die soziale Elternschaft dagegen schon. Betrachtet man die Übernahme der Mutter- und/oder Vater-Position als ausschlaggebend, dann erweist sich auch eine Elter-Kind-Beziehung als aufkündbar. Dies belegen die nicht sorgeberechtigten Väter, die schätzungsweise zu einem Drittel den Kontakt zu ihren Kindern nach der Trennung bzw. Scheidung abrupt abbrechen bzw. nach und nach ausdünnen (vgl. Peuckert 2008). In diesen Fällen wird mit der Ehe – oder allgemeiner formuliert: mit der Zweierbeziehung – auch die Vater-Kind-Beziehung aufgelöst. Ebenso aufkündbar ist die Mutter-Kind-Beziehung; auch wenn dies aufgrund höherer normativer Zwänge deutlich seltener geschieht.

Also wenn das Familiengericht einem Vater das Sorgerecht entzieht, dann wurde ihm gekündigt! Warum er dann aber trotzdem weiterzahlen darf, weiß nur der deutsche RECHTSSTAAT!

Trotz aller Wandlungstendenzen ist Gewalt in Elter-Kind-Beziehungen weiterhin stark verbreitet. Nur jedes 4. Kind erleidet von seinen Eltern keine physische Gewalt. Ca. 10-15% der Kinder sind sogar schweren Misshandlungen ausgesetzt (vgl. Melzer/Lenz/Ackermann 2002).

Hier mal eine interessante Feststellung: Jedes 4. Kind erleidet physische Gewalt!

Jede 2. Ehe geht krachen und die Scheidungskinder müssen fast grundsätzlich zur sogenannten Mutter. Wenn jedes 4. Kind Gewalt erleiden muss, dann sind das bestimmt die phösen Väter, die ihre Kinder nicht sehen! :)

PS: Wer sich dieses Pamphlet mal genauer durchliest, wird sicher merken, dass dies ein Genderist sein muss. So doof kann kein normaler Mensch sein. Sorry "Elter" natürlich!

Bitte richtig zitieren!

Rechtlos, Wednesday, 15.02.2012, 08:01 (vor 5060 Tagen) @ K22

Der zitierte Text:

Trotz aller Wandlungstendenzen ist Gewalt in Elter-Kind-Beziehungen

weiterhin stark verbreitet. Nur jedes 4. Kind erleidet von seinen Eltern
keine physische Gewalt.
Ca. 10-15% der Kinder sind sogar schweren
Misshandlungen ausgesetzt (vgl. Melzer/Lenz/Ackermann 2002).[/i]

Ihre Feststellung:

Hier mal eine interessante Feststellung: Jedes 4. Kind erleidet

physische Gewalt![/i][/b]

Daraus ergibt sich: Ihre Feststellung ist falsch, aber leider in die falsche Richtung:

Jede 2. Ehe geht krachen und die Scheidungskinder müssen fast
grundsätzlich zur sogenannten Mutter. Wenn jedes 4. Kind Gewalt erleiden
muss, dann sind das bestimmt die phösen Väter, die ihre Kinder nicht
sehen! :)
[/b]

Anahnd der Zahlen lässt sich alleine schon belegen, das nach Adam Riese eine erhebliche Zahl alleinerziehender Mütter gewalttätig gegen die Kinder sein muß. Anders lassen sich die Zahlen nicht erklären.
Dies ist die logische Folgerung hieraus, und die Deppen, die sowas schreiben, merken es selbst nicht oder hoffen, das die Leser es nicht merken.
Daraus ergibt sich dann die für Sozen einzige logische Handlungskonsequenz: Mehr Geld für AE-Mütter per Unterhaltstransfer!

Sorgerechtsentzug = Staatliche Kündigung der Vaterschaft!

Torsten, Wednesday, 15.02.2012, 21:46 (vor 5060 Tagen) @ K22

Aha, also jetzt erst ist das richtig sicher: Wer also das Kind auf die
Welt bringt, der ist faktisch auch die Mutter. Millionen von Jahren ist das
so an uns vorbeigegangen, aber Dank dem deutschen Rechtsstaat wissen wir es
jetzt genau! Endlich! Erlösung! Endlose Generationen mussten im Ungewissen
leben.

Ja, das ist unser hohes Gericht. So ticken die! Wenn man das alles nüchtern durchliest, weiß man, dass man für Jura nicht viel braucht.

--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.

Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern

Ich könnte kotzen über diese selbst ernannten "Experten"

Mus Lim ⌂, Tuesday, 14.02.2012, 23:48 (vor 5060 Tagen) @ AstonMarvin

Das Motiv: Die Arztfrau (verheiratet mit einem Internisten, 42) aus feinen Kreisen wollte nicht, dass die Affäre auffliegt. Denn Börsenmakler Markus R. bestand auf einen Vaterschaftstest. Sie bei der Vernehmung: "Er drohte damit, die Geschichte öffentlich zu machen."

Wie konnte er nur?!??

Eine Frau hat in Deutschland ein Recht auf Hurerei, Ehebruch, Abtreibung und Unterschieben von Kuckuckskindern!?!!

Was wird jetzt aus dem Baby, dessen Mutter sicher für viele Jahre hinter Gittern bleiben muss, vielleicht sogar lebenslange Haft wegen Mordes kassiert. Würde heißen: früheste Entlassung nach 15 Jahren hartem Frauenknast.

"Harter Frauenknast" ist ein Widerspruch in sich, weil der Begriff Frauenknast (statt Knast) schon wieder eine Extrawurst für Frauen beinhaltet, so wie Frauenfußball und Frauenschach.

Familienrechts-Experte Andreas Perner :
"So seltsam sich das anhört: Eine böse Mörderin kann eine gute Mutter sein! Sie hat keine Sorgerechte verloren, nur weil sie wegen Mordes angeklagt worden ist ... Das Mutter-Kind-Verhältnis wird durch den Strafprozess im Kern nicht berührt. ..."

Das Vater-Kind-Verhältnis wird aber schon ohne das Vorliegen irgendeines Vergehens seitens des Mannes "berührt". Ein Anruf bei der Polizei und das Zauberwort "Häusliche Gewalt" gesagt, oder "Ich habe Angst vor ihm" reichen aus, dass ein Vater sein Kind nicht wieder sieht.

"...Es ist derzeit aber faktisch ein Betreuungsproblem da, weil die Mutter in einem normalen Frauengefängnis in U-Haft sitzt, in dem sie das Kind nicht betreuen kann und darf."

Ein Betreuungsproblem? Der Frau kann geholfen werden, wenn das Kind nur klein genug ist. Ich München hat man extra einen Frauenknast gebaut, modern und freundlich eingerichtet mit Mutter-Kind-Bereich. Von wegen "harter Frauenknast".

Der Sorgerechts-Fachmann: "Wenn während der Ehezeit ein Kind geboren wird, ist der Ehemann automatisch der gesetzliche Vater. Er und die Mutter bestimmen über das Kindeswohl. Der biologische Vater spielt dann zunächst keine Rolle." ....

Warum auch, der Erzeuger soll:
1. Zahlen, klaglos.
2. Maul halten.

Wenn nicht, dann Messer!

Der Familienrechts-Experte: "Sie hat eine große Chance. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie und das Kind nach dem Urteil in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung der Justiz untergebracht werden. Dort wären sie dann rund um die Uhr zusammen."

Welche "großen" Chancen haben ganz unbescholtene Väter in Deutschland, Herr Experte?!??

Und an die Gleichstellungsbeauftragten, wo ist die "Vater-und-Kind-Einrichtung der Justiz"?!??

Ihr Anwalt Reinhard Peters (59): "Ihnen geht es relativ schlecht. Die Eltern haben auf der einen Seite ihren Sohn verloren, auf der anderen Seite gibt es ein biologisches Enkelkind, das aber nicht ihr gesetzliches Enkelkind ist, zu dem kein Kontakt besteht. Das macht die Sache natürlich noch schwieriger."

"The Winner takes it all!", oder wie war das?
"Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden."

So, Freunde, sieht das SPD-Parteiprogramm in der Praxis aus!

Für die Opfer-Eltern ist die doppelte Tragödie ein einziger Albtraum.

Warum auch haben die einen Mann und Vergewaltiger geboren. Selbst schuld, also.

mir kommt das kotzen, wenn ich so eine scheiße lese...

Man sollte die Gerichtssäle schleifen wie einst die Bastille.

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