Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sorgerechtsverfahren in der Kritik

SZ Leser, Tuesday, 14.02.2012, 19:18 (vor 5061 Tagen)

Schlampige Gutachten tadelt die Prantl-Prawda und versteckt den kritischen Artikel, der viel zu spät kommt, wieder.

Im Fall der Familie D. lautete das Fazit: Nina solle bei der Mutter leben, der Vater sei erziehungsunfähig. Er darf Nina kaum noch sehen, schläft nicht mehr, ist ein gebrochener Mann. In zwei Gegengutachten für 3000 Euro hat er der Gutachterin grobe Fehler nachgewiesen. Umsonst. Er hat den Prozess verloren - und sein Kind.

Den Alibi-Beitrag gibt es hier.

Typisch deutsche Rechtssprechung!

K22, Tuesday, 14.02.2012, 19:37 (vor 5061 Tagen) @ SZ Leser

"Und doch werden sie immer wieder schlampig erstellt, unter Missachtung wissenschaftlicher Standards."

Sowas gibt es garnicht. Hier lesen: http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm

"Über zwei Dutzend Petitionen gegen die GWG im Bayerischen Landtag
Beschwerden über die mangelhafte wissenschaftliche Qualifikation der Gutachten häufen sich. Im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags gab es 2009 über 2 Dutzend Petitionen betroffner Eltern, in denen über die einseitigen, unwissenschaftlichen, ja zum Teil kriminellen Methoden der GWG-Gutachter geklagt wird.

In der Ausschusssitzung vom 12. November 2009 wurde die Petition von Michael G. Möhnle behandelt, mit der er sich am 12. Januar 2009 schon zum zweiten Mal über die GWG beschwerte und als Maßnahme gegen die Praktiken der GWG eine unabhängige "Kammer für Gerichtspsychologie" forderte, wie schon zuvor auf einer Pressekonferenz am 17. Juli 2008 in München.

Mindeststandards für Gutachten im Sorgerechtsstreit
Am 28. Mai 2009 hat sich der Rechts- und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags mit zahlreichen Petitionen gegen die GWG beschäftigt. Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) hob hervor, dass alle Gutachten, die von Gerichten angefordert werden, wissenschaftlichen Ansprüchen genügen sollten. Vernünftig sei es auch, dass für bestimmte Fachgebiete wissenschaftliche Standards festgelegt würden. Es sei zu überlegen, ob für die Gutachtenerstellung bei Sorgerechtsentscheidungen Mindeststandards eingeführt werden sollten.

Darüber hinaus sollte das Justizministerium in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen, dass der Landtag gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Familiengerichten und Gutachterfirmen für bedenklich halte, heißt es im Protokoll der Ausschusssitzung. Gemeinsame Arbeitskreise oder Werbung für Fortbildungsveranstaltungen in den Gerichten ließen Zweifel an der Unabhängigkeit der Gutachterauswahl der Gerichte aufkommen. Der Ausschuss ist dieser Linie einstimmig gefolgt.

Justizministerium soll Vorschlag einer "Kammer für Gerichtspsychologie" prüfen
In seiner Sitzung vom 12. November 2009 hat der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz das Problem der GWG-Gutachten erneut aufgegriffen. Einstimmig folgte der Ausschuss dem Vorschlag des Petenten Michael G. Möhnle, vom 12.01.2009, eine "Kammer für Gerichtspsychologie" einzurichten. Dem Bayerischen Justizministerium wurde dieser Vorschlag zur Prüfung übermittelt.

Aber die GWG-Praktiken führen nicht nur in Bayern und Deutschland zu heftigen Protesten der Eltern. Auch im Nachbarland Österreich sind bereits parlamentarische Anfragen gegen die GWG im Nationalrat gestellt worden. Sie betreffen deren einseitige und unwissenschaftliche Begutachtung. Inzwischen hat sich dort ein Verein „Kindergefühle“ gegründet, der die Eltern verteidigt und die Kinder schützt: www.kindergefuehle.at

Wie die Oberösterreichischen Nachrichten am 05. September 2009 berichteten, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Gutachter der GWG. Zahlreiche betroffene Eltern haben Anzeige gegen ihn erstattet. Ihm wird Beweisfälschung und Betrug vorgeworfen: Gerichtsgutacher muss zum Verhör

Drohende Kommerzialisierung der Familienjustiz stoppen
Selbst in hochentwickelten Rechtsstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland können Fehlentwicklungen vorkommen. Eine Fehlentwicklung ist sicherlich die, dass eine Gutachtergesellschaft ihr Geschäftsmodell skrupellos auf Kosten der Familien und Kinder durchsetzt und ausweitet. Hier herrscht dringend Handlungs- und Reformbedarf! Eltern und Kinder müssen vor einer drohenden Kommerzialisierung der Familiengerichte in Schutz genommen werden.

Wie rigoros Gutachter gegen Eltern vorgehen, wurde jedoch nicht nur im Bayerischen Landtag an Dutzenden von Beispielen dokumentiert, sondern bereits am 17. Juli 2008 in München öffentlich angemahnt. Zusammen mit den Landtagsabgeordneten Blasius Thätter und Josef Ranner (CSU) sowie der Dipl. Psychologin Gaby Cziepluch, dokumentierten der Initiator Michael G. Möhnle, die Studienrätin Sonja Mang, der BMW-Produktmanager Andreas Buske und die Schriftstellerin Esther von Krosigk ihre skandalösen Fälle auf einer Pressekonferenz im Hofbräukeller. Unter dem Motto: „Vier 4 Kids – Eltern klagen gegen die Justiz“ forderten sie einen sofortigen "Stopp in der Kommerzialisierung der Familienjustiz".

Richter brauchen qualifizierte Gutachter
Innerhalb weniger Wochen erhielt der Initiator dutzende und zum Teil ungeheuerliche Fälle von betroffenen Eltern, die durch Gutachten der GWG und daraus resultierenden Entscheidungen der Gerichte und Jugendämter verursacht wurden. Sowohl Anwälte als auch Psychologen beklagen die momentane Rechtssituation in Deutschland. Daher wurde auf der Pressekonferenz am 17. Juli 2008 ein 12-Punkte-Katalog vorgestellt, mit dem die bestehende Situation verbessert werden soll. Unter anderem wurde gefordert:

„Für die Qualitätssicherung und sachgerechte Durchführung von psychologischen Gutachten ist es dringend erforderlich, die bisherige Regelung in den §§ 407a bis 412 ZPO (Zivilprozessordnung) zu verbessern und dabei sowohl die Tätigkeit als auch die Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit genauer zu definieren, wie es bei Ärzten oder Anwälten geltende Praxis ist.“

In Zukunft sollten die Gutachter eine Approbation (Zulassung) besitzen, die sie von einer „Kammer für Gerichtspsychologie“ erhalten. Sie überwacht die Einhaltung der Qualitätsstandards. Eine Einrichtung dieser Art, würde der fortschreitenden Kommerzialisierung der Familiengerichte Einhalt gebieten. Sie ist sowohl im Sinne der Eltern, als auch im Interesse der Richter, die auf qualifizierte und objektive Gerichtspsychologen angewiesen sind.

Gesetzgeber muss Familien schützen
Natürlich müsste der Gutachter für seine Tätigkeit selbst verantwortlich sein und dafür haften. Wird beispielsweise sein Gutachten von einer Beschwerdeinstanz für nicht tauglich oder befangen erklärt, sollte für dieses Gutachten kein Honorar verlangt werden dürfen. Würden allein diese Reformpunkte umgesetzt, wäre dem Missbrauch und der Geschäftemacherei bald ein Ende gesetzt.

Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, Eltern und Kinder durch die hier vorgeschlagenen Maßnahmen vor den vorherrschenden Praktiken zu schützen. Er erfüllt damit Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie."

http://www.moehnle.eu/themen/doc/gwg-familien-in-gefahr.pdf

Richter brauchen qualifizierte Gutachter?

Mus Lim ⌂, Tuesday, 14.02.2012, 21:10 (vor 5061 Tagen) @ K22

Richter brauchen qualifizierte Gutachter?

Richter haben sich aus Familienangelegenheiten rauszuhalten!

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Richter brauchen qualifizierte Gutachter?

hoppla, Wednesday, 15.02.2012, 00:09 (vor 5061 Tagen) @ Mus Lim

Richter brauchen qualifizierte Gutachter?
Richter haben sich aus Familienangelegenheiten rauszuhalten!

weil sie selbst nicht qualifiziert sind für derartige Entscheidungen.

Nein!!

Holger, Wednesday, 15.02.2012, 07:31 (vor 5060 Tagen) @ hoppla

Weil das Private NICHT politisch ist!

die SZ lese ich nicht mehr...

Spoetter, Wednesday, 15.02.2012, 11:04 (vor 5060 Tagen) @ SZ Leser

o.w.t

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