Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit?
1. Bereits in § 1 SGB III, Arbeitsförderung, ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip verankert und damit Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wird als Voraussetzung für das Erreichen eines hohen Beschäftigungsstandes und einer sich ständig verbessernden Beschäftigungsstruktur anerkannt.
2. Daneben ist der Grundsatz der Frauenförderung nach § 8 SGB III zu beachten. Er ergänzt den § 1 SGB III um Frauenfördermaßnahmen, mit denen bestehende Ungleichgewichte im Nachhinein korrigiert werden sollen. Zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist durch die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinzuwirken. Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Die Tatsache, dass diese Regelung an den Anfang des Gesetzes gestellt wurde, betont das besondere Gewicht, das der Frauenförderung zugemessen wird.
Es ist positiv, dass bei der Förderung die Lebensverhältnisse von Frauen mit Familienpflichten berücksichtigt werden sollen, obgleich man hier sicher nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann.
3. Zum Thema Berufsrückkehrerinnen gibt es einige interessante Sonderregelungen, die Sie unter diesem Stichwort nachlesen können (siehe unter Punkt 2. Berufsrückkehrerinnen).
4. In allen Agenturen für Arbeit gibt es hauptamtliche Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt als Ansprechpartner. Die Adressen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt gehört unter anderem, Arbeit-gebenden und Arbeitnehmerinnen sowie deren Organisationen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung zu beraten und zu informieren. Insbesondere zählen dazu Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs, der Wiedereingliederung nach der Familienphase, sowie Fragen hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Sie arbeiten mit regionalen Beratungsstellen für Frauen, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und mit anderen, in Fragen der Frauenerwerbsarbeit tätigen Stellen zusammen. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt tragen dazu bei, dass bei der Erfüllung
aller Aufgaben der Agentur für Arbeit nach dem SGB III das Thema Frauenförderung beachtet wird.
Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit?
1. Bereits in § 1 SGB III, Arbeitsförderung, ist die Gleichstellung von
Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip verankert und damit Aufgabe
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Die
Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wird als
Voraussetzung für das Erreichen eines hohen Beschäftigungsstandes und
einer sich ständig verbessernden Beschäftigungsstruktur anerkannt.2. Daneben ist der Grundsatz der Frauenförderung nach § 8 SGB III zu
beachten. Er ergänzt den § 1 SGB III um Frauenfördermaßnahmen, mit denen
bestehende Ungleichgewichte im Nachhinein korrigiert werden sollen. Zur
Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist durch die Leistungen
der aktiven Arbeitsförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile
sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und
Arbeitsmarktes hinzuwirken. Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem
Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch
Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Die Tatsache, dass diese Regelung an den Anfang des Gesetzes gestellt
wurde, betont das besondere Gewicht, das der Frauenförderung zugemessen
wird.
Es ist positiv, dass bei der Förderung die Lebensverhältnisse von Frauen
mit Familienpflichten berücksichtigt werden sollen, obgleich man hier
sicher nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann.3. Zum Thema Berufsrückkehrerinnen gibt es einige interessante
Sonderregelungen, die Sie unter diesem Stichwort nachlesen können (siehe
unter Punkt 2. Berufsrückkehrerinnen).4. In allen Agenturen für Arbeit gibt es hauptamtliche Beauftragte für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt als Ansprechpartner. Die Adressen finden
Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Zu den Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
gehört unter anderem, Arbeit-gebenden und Arbeitnehmerinnen sowie deren
Organisationen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung zu beraten und
zu informieren. Insbesondere zählen dazu Fragen der beruflichen Ausbildung,
des beruflichen Einstiegs, der Wiedereingliederung nach der Familienphase,
sowie Fragen hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Sie arbeiten mit regionalen Beratungsstellen für Frauen, kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten und mit anderen, in Fragen der
Frauenerwerbsarbeit tätigen Stellen zusammen. Die Beauftragten für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt tragen dazu bei, dass bei der Erfüllung
aller Aufgaben der Agentur für Arbeit nach dem SGB III das Thema
Frauenförderung beachtet wird.
Vor dem Hintergrund der männlichen Mehrheit der Arbeitslosen, und der männlichen Mehrverantwortung für die Selbst-und Familienversorgung, erübrigt sich zu dieser sexistischen Formulierung praktisch jeder Kommentar.
Mann steht einfach hilflos davor. Solange Mann sich nicht endlich laut wehrt.
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Frauenförderung, gibt es das bei der Agentur für Arbeit?
Hallo Dampflok!
Mir fiel beim Lesen dieses Unsinns ein Leserbrief ein, den ich irgendwann in der ersten Hälfte der 1990er Jahre in der "Ostsee-Zeitung" gelesen habe. Diese Zeitung erscheint in Rostock. In Mecklenburg hat die Wiedervereinigung ja auch besonders heftig zugeschlagen. Abgesehen von den Werften und einigen Werft-Zuliefer-Betrieben ist da von der Industrie nicht viel übrig geblieben. In den Häfen wurde immer weniger umgeschlagen und auch in der Landwirtschaft wurde viel Personal entlassen. So stiegen bekanntermaßen die Arbeitslosenzahlen sprunghaft an, und besonders betroffen waren davon Menschen ab 50 und in manchen Branchen sogar schon ab 40.
Das betraf so Männer und Frauen gleichermaßen. Für Männer war es allerdings problematischer, weil sie auch im Osten oft die Familien hauptsächlich ernähren mußten. In der DDR waren zwar viele Frauen berufstätig, aber sie arbeiteten häufig auf Teilzeit.
Was fiel dem Arbeitsamt nun dazu ein? Ein Sonderprogramm für arbeitslose Frauen ab 50, um ihnen wieder Arbeitsplätze zu verschaffen.
Der Autor des Leserbriefes war über 50 und arbeitslos. Er schilderte kurz seine erfolglosen Bemühungen um einen neuen Job und die fehlende Unterstützung des Arbeitsamtes. Er warf die Frage auf, wieso es für arbeitslose Männer ab 50 keine spezielle Förderung gibt, und sein Text endete mit dem Satz "Männer haben keine Lobby."
Freundliche Grüße
von Garfield