Zu früh gestellter KDV-Antrag bringt Nachteile
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Besonders interessant sind die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung (Tabelle 4). Während in der Vergangenheit rund 80 Prozent der KDV-Anträge vor oder bei der Musterung gestellt wurden, sind 2005 immerhin 25 und 2006 schon 28 Prozent nach der Musterung gestellt worden. Die Empfehlungen der DFG-VK, der Zentralstelle KDV und anderer Beratungsstellen, den KDV-Antrag möglichst erst nach Zustellung des Einberufungsbescheides zu stellen, greifen nach wie vor nur sehr langsam. Nun lässt sich mit den Angaben dieses Berichts erstmalig nachweisen, dass und in welchem Umfang die frühe KDV-Antragstellung zum Nachteil wird.
Es ist davon auszugehen, dass Kriegsdienstverweigerer keine anderen Tauglichkeitsvoraussetzungen mitbringen als Nichtverweigerer. Sie werden bei der Musterung, die von Gesetzes wegen ausschließlich nach den für Grundwehrdienstleistende geltenden Kriterien durchzuführen ist, im statistischen Durchschnitt also im gleichen Umfang als "wehrdienstfähig", "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" oder "nicht wehrdienstfähig" eingestuft wie Grundwehrdienstwillige. Von den vor oder bei der Musterung gestellten KDV-Anträgen hätten knapp 40 Prozent nicht an das Bundesamt weitergeleitet werden dürfen, weil die Antragsteller wegen der Untauglichkeit aus formalen Gründen gar keinen KDV-Antrag stellen können. Tatsächlich erreichen das Bundesamt für den Zivildienst aber rund 10.000 Anträge mehr, als eigentlich dort eingehen dürften. In den beiden letzten Jahren wurden folglich jeweils rund 10.000 Wehrpflichtige, die eigentlich nicht wehrdienstfähig sind, für tauglich erklärt, weil sie vor oder bei der Musterung einen KDV-Antrag gestellt hatten.
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