Roman Herzog zur EU-"Verfassung"
...
Die in jüngster Zeit veröffentlichten Grünbücher der EU lassen erkennen, in welche Richtung die Kommission denkt und plant. Hier einige Beispiele: erhebliche Ausweitung der heutigen Antidiskriminierungsregulierung, unter anderem auf genetische Merkmale, soziale Herkunft und Vermögen; Komplettvereinheitlichung des Verbraucherschutzes samt Sammelklagen und einer faktischen Abschaffung der Vertragsfreiheit bei der Gewährleistung; EU-weite Harmonisierung erheblicher Teile des Arbeitsrechts mit einer Eingliederung von freien Mitarbeitern, Handels- und Versicherungsvertretern in den sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerstatus; EU-weite Harmonisierung der Vorschriften zur Festsetzung der familien- und scheidungsrechtlichen Unterhaltsansprüche.
...
Artikel 13 EG-Vertrag gibt der EU die Rechtsetzungskompetenz, die privatrechtliche Vertragsfreiheit einzuschränken, ?um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.? Die EU hat dies inzwischen für alle dort angeführten Diskriminierungsgründe getan und faktisch eine Beweislastumkehr zugunsten potentiell Diskriminierter eingeführt. Damit ist, was Diskriminierungsgründe angeht, die Kompetenz aus Artikel 13 ausgeschöpft.
Die Grundrechte-Charta führt weitere Diskriminierungsgründe an. Den in Artikel 20 GRC enthaltenen allgemeinen Gleichheitssatz ? ?Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich? ? konkretisiert Artikel 21 Absatz 1, indem er den Organen und Einrichtungen der EU jedwede Form der Diskriminierung untersagt, ?insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.?
Was Artikel 21 Absatz 1 bezweckt, ergibt sich eindeutig aus den ?Aktualisierten Erläuterungen zum Text der Charta der Grundrechte?, die der Grundrechte-Konvent formuliert und der Verfassungskonvent angepasst hat: ?In Absatz 1 hingegen wird weder eine Zuständigkeit zum Erlass von Antidiskriminierungsgesetzen (...) noch ein umfassendes Diskriminierungsverbot in derart weiten Bereichen festgelegt. Vielmehr behandelt Absatz 1 die Diskriminierung seitens der Organe und Einrichtungen der Union (¿).?
Klarer kann man es kaum ausdrücken. Das ficht die Europäische Kommission jedoch nicht an. Sie erwägt mit dem Hinweis auf Artikel 21, sobald die Grundrechte-Charta Rechtsverbindlichkeit erlangt hat, die Einschränkungen der privatrechtlichen Vertragsfreiheit auszuweiten auf in Artikel 21 enthaltene weitere Diskriminierungsgründe.
...
http://www.welt.de/politik/article955079/Warum_die_EU-Verfassung_problematisch_ist.html
Roman Herzog zur EU-"Verfassung"
... und der Apparat, von dem dies kommt, hat noch nicht einmal eine schein-demokratische Legitimation.
Gruß
Zeitgenosse
Roman Herzog zur EU-"Verfassung"
... und der Apparat, von dem dies kommt, hat noch nicht einmal eine
schein-demokratische Legitimation.
Kommissare, Räte, Sowjet ... alles das Gleiche.
Vor langer Zeit hat mir jemend gesgt das die EU eine sozialistische Diktatur wird. Kommt ganz gut hin, bis heut.
Roman Herzog zur EU-"Verfassung"
Kommissare, Räte, Sowjet ... alles das Gleiche.
Vor langer Zeit hat mir jemend gesgt das die EU eine sozialistische
Diktatur wird. Kommt ganz gut hin, bis heut.
Wenn man sozialistisch nicht im marxistischen Sinn versteht, sondern im weiteren Sinne als Zwangsprojektion von ideologischen Gesellschaftsnormen auf das Volk, haben wir denn Zustand so gut wie erreicht.
Gruß
Zeitgenosse
Roman Herzog zur EU-"Verfassung"
Hallo Lude!
"Vor langer Zeit hat mir jemend gesagt das die EU eine sozialistische Diktatur wird. Kommt ganz gut hin, bis heut."
Diktatur vielleicht. Sozialistisch nur bedingt. Vom "Sozialismus" der EU profitieren im Wesentlichen nur zwei Gruppen: Erst einmal (und vor allem) Menschen mit hohen Vermögen und dann noch (in weitaus geringerem Maße) die Unterschicht. Letztere profitiert allerdings nur deshalb, weil man den sozialen Sprengstoff nicht zu brisant werden lassen möchte. Und dahin wird in Zukunft wohl immer weniger Geld fließen.
Die Mittelschicht, also viele der sogenannten "Arbeitnehmer" sowie viele kleine und manche mittlere Unternehmen sind die Zahlmeister des Systems. Sie müssen vor allem die wachsenden Einkommen der Superreichen mit ihrer Arbeitskraft erwirtschaften, und natürlich auch die Leistungen für die Unterschicht. Damit werden sie nach und nach selbst in die Unterschicht gedrängt.
Zusätzlich gibt es noch das Problem, daß sich in der EU die verschiedenen Behörden viel leichter verselbstständigen können als in den einzelnen EU-Staaten. Daraus resultiert dieser ganze "Antidiskriminierungs"-Unsinn. Mit Diktatur hat das weniger zu tun, denn eine Diktatur ist für mich ein System, wo ein Einzelner oder eine kleine Gruppe von einer Zentrale aus alles bestimmt. Diese wuchernden Behörden-Krebsgeschwüre in der EU (aber auch z.B. in Deutschland) sind so ziemlich das Gegenteil einer Diktatur. Sie bilden nämlich Staaten im Staat, und das widerspricht dem Prinzip einer Diktatur. Für sich betrachtet mögen viele dieser Behörden diktatorischen Charakter haben, aber auf die gesamte EU kann sich dies erst dann in vollem Umfang übertragen, wenn eine dieser Behörden innerhalb der gesamten EU so mächtig wird, daß sie direkt oder indirekt alles bestimmt.
Freundliche Grüße
von Garfield