Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Infantizid: Kindsmord durch Mütter

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Wednesday, 08.02.2012, 11:35 (vor 5067 Tagen)

Kindsmord, insbesondere die Tötung von Neugeborenen, scheint ja in einigen gesellschaftlichen Kreisen keinerlei Aufmerksamkeit mehr zu erregen. Organisationen und Behörden, die ausschließlich für die Rechte der Kinder kämpfen und sich Tagein u. Tagaus für´s Kindeswohl mühen, blenden dieses schwerwiegende Problem scheinbar völlig aus.

Wer bei Google mal eingibt "Neugeborenes getötet" kriegt fast einen Herzschlag, wieviele Beiträge als Sucheintrag gelistet werden. Man könnte endlos durch die Schicksale der unbekannten Kinder blättern ......

Interessant allerdings wird´s wieder mal bei Wikipedia. Wir erinnern uns an "Schwarze Feder" ....

Zitat: "Neonatizid (lateinisch/griechisch: Neugeborenentötung) bezeichnet die Tötung eines neugeborenen Kindes, in der Regel unmittelbar nach der Geburt.

Während in einigen Kulturkreisen die Tötung neugeborener Kinder eine übliche Maßnahme zur Vermeidung von u.a. Überbevölkerung war bzw. ist, schließt sich in westlichen Staaten diese Form der Kindstötung (Infantizid) oft an Schwangerschaften an, die bis zur Geburt des Kindes von der Mutter geheim gehalten oder sogar vor sich selbst verleugnet wurden. Die Tötung erfolgt hier bis auf wenige Ausnahmen durch die Kindesmutter selbst als extreme Stress- und Panikreaktion nach der „Überraschung“ der plötzlich erlebten Geburt."

Na klar, wenn die Geburt eine Überraschung war, dann kann man schon mal als Frau vor lauter Freude auch sein Kind umbringen. Ist voll okay, wenn die Mutter das für richtig hält, dann ist das doch in Ordnung.

Und weil das so in Ordnung ist, erhalten unsere jüngsten MörderInnen natürlich Unterstützung vom BGH:

"Neugeborenes getötet: BGH bestätigt Schuldspruch, aber Strafmaß zu hoch

Leipzig (ddp-lbg). Das Cottbuser Landgericht muss sich erneut mit
dem Fall der Tötung eines Neugeborenen aus Schwarzheide befassen.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung gegen die zur Tatzeit 17-jährige Mutter, wie eine BGH-Sprecherin verkündete. Die Höhe der Jugendstrafe wurde auf die Revision der Angeklagten hin aber
aufgehoben.

Das Landgericht hatte die Schülerin im November 2008 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die junge Frau hatte in dem nichtöffentlichen Prozess laut einem Gerichtssprecher zugegeben, am 5. Dezember 2007 in der elterlichen Wohnung einen gesunden Jungen geboren und ihn mit einem Strumpf getötet zu haben.

Mildernde Umstände nicht ausreichend gewürdigt
Das Landgericht habe bei der Strafzumessung die «bei der Geburt auftretenden, für die Angeklagte äußerst belastenden und lebensgefährlichen gesundheitlichen Komplikationen> nicht berücksichtigt, hieß es zur Begründung für die Aufhebung des Strafmaßes. Es sei nicht auszuschließen, dass bei Einbeziehung dieses Umstands «auf einen niedrigeren Erziehungsbedarf erkannt> worden wäre. Das Landgericht müsse daher erneut über die Strafhöhe befinden."

Warum die junge Frau bei gesundheitlichen Komplikationen nicht einfach den Notarzt gerufen hat, bleibt ihr Geheimnis. Ein gesunder Junge jedenfalls hat das mit seinem Leben bezahlt und weiß jetzt, "...... dass Strümpfe nicht mehr nur zum Anziehen da sind! Eine hat es getan, jetzt können es alle!"

Es muss alleinig um die Verhinderung von Kindsmorden gehen!

Pilsberater, Wednesday, 08.02.2012, 11:50 (vor 5067 Tagen) @ Yussuf K

Hier mal eine schockierende "Studie" von 2003 ....

http://anonym.to?http://www.femina.uni-bonn.de/pdf/veroeffentl/MS_M%C3%BCtter_die_t%C3%B6ten_Bonn_2003_DGPFG_2.pdf

Weibliche Gewalt wird hier mal nicht geleugnet:

"Die Aussetzung eines Kindes oder im schlimmsten Fall die Tötung des Kindes durch die eigenen Eltern, meist durch die eigene Mutter, ist in der Regel tragisches Ergebnis einer individuellen Konfliktsituation, die von der betroffenen Frau wahrscheinlich als nicht anders lösbar angesehen wird. ..... Unstreitig ist allerdings die Tatsache, dass mehr Kinder von ihren Müttern getötet werden als von ihren Vätern."

"Verläßliche Zahlen über die Häufigkeit von Kindstötungen (Infantizide) und Kindesaussetzungen existieren kaum. Bezüglich der Aussetzung von Kindern wird für Deutschland von etwa 40 bis 50 Fällen pro Jahr ausgegangen, ohne das es verläßliche Statistiken oder wissenschaftliche Quellen darüber gibt. Bezüglich der Tötung des eigenen Kindes muß von ähnlichen Häufigkeiten ausgegangen werden, auch hierzu existieren keine verläßlichen Zahlen. Dies hat zum einen damit zu tun, daß die Tötung des eigenen Kindes laut deutschem Strafgesetzbuch in der Regel nach § 212 bzw. 213 (Totschlag) angeklagt wird, wenn es zur Anklage kommt. Gesonderte Statistiken, in der Tötungsdelikte am eigenen Kind erfaßt werden, gibt es nicht."

Hier wird wahrscheinlich weiterhin und ganz bewusst, eine Dokumentation weiblicher Täterschaft durch die Behörden unterbunden, um so dem feministischen Diskurs von der alleinigen Täterschaft des Mannes nicht zu gefährden. "Es gibt keine verlässlichen Zahlen .....", soll man das wirklich glauben?

Zum Schluss dann natürlich wieder die gewohnte Verharmlosung dieser weiblichen Gewalt ...

"Die Tötung des eigenen Kindes ist ebenso wie die Kindesaussetzung ein insgesamt seltenes Phänomen. Trotzdem zeigt jeder Einzelfall die dahinter steckende Tragik – soweit überhaupt Informationen über die Hintergründe zu erhalten sind, schließlich muß man von einer nicht unbedeutenden Dunkelziffer ausgehen."

Ich weiß ja nicht, ob bei einem fast im 48-h-Rythmus stattfinden Kindsmorde von "seltenen Phänomenen" und "Einzelfällen" gesprochen werden sollte!

Wie solche "Studien" zustande kommen, hat uns ja der Herr Rosenbrock gerade eindrucksvoll bestätigt!

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