Infantizid: Kindsmord durch Mütter
Kindsmord, insbesondere die Tötung von Neugeborenen, scheint ja in einigen gesellschaftlichen Kreisen keinerlei Aufmerksamkeit mehr zu erregen. Organisationen und Behörden, die ausschließlich für die Rechte der Kinder kämpfen und sich Tagein u. Tagaus für´s Kindeswohl mühen, blenden dieses schwerwiegende Problem scheinbar völlig aus.
Wer bei Google mal eingibt "Neugeborenes getötet" kriegt fast einen Herzschlag, wieviele Beiträge als Sucheintrag gelistet werden. Man könnte endlos durch die Schicksale der unbekannten Kinder blättern ......
Interessant allerdings wird´s wieder mal bei Wikipedia. Wir erinnern uns an "Schwarze Feder" ....
Zitat: "Neonatizid (lateinisch/griechisch: Neugeborenentötung) bezeichnet die Tötung eines neugeborenen Kindes, in der Regel unmittelbar nach der Geburt.
Während in einigen Kulturkreisen die Tötung neugeborener Kinder eine übliche Maßnahme zur Vermeidung von u.a. Überbevölkerung war bzw. ist, schließt sich in westlichen Staaten diese Form der Kindstötung (Infantizid) oft an Schwangerschaften an, die bis zur Geburt des Kindes von der Mutter geheim gehalten oder sogar vor sich selbst verleugnet wurden. Die Tötung erfolgt hier bis auf wenige Ausnahmen durch die Kindesmutter selbst als extreme Stress- und Panikreaktion nach der „Überraschung“ der plötzlich erlebten Geburt."
Na klar, wenn die Geburt eine Überraschung war, dann kann man schon mal als Frau vor lauter Freude auch sein Kind umbringen. Ist voll okay, wenn die Mutter das für richtig hält, dann ist das doch in Ordnung.
Und weil das so in Ordnung ist, erhalten unsere jüngsten MörderInnen natürlich Unterstützung vom BGH:
"Neugeborenes getötet: BGH bestätigt Schuldspruch, aber Strafmaß zu hoch
Leipzig (ddp-lbg). Das Cottbuser Landgericht muss sich erneut mit
dem Fall der Tötung eines Neugeborenen aus Schwarzheide befassen.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung gegen die zur Tatzeit 17-jährige Mutter, wie eine BGH-Sprecherin verkündete. Die Höhe der Jugendstrafe wurde auf die Revision der Angeklagten hin aber
aufgehoben.
Das Landgericht hatte die Schülerin im November 2008 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die junge Frau hatte in dem nichtöffentlichen Prozess laut einem Gerichtssprecher zugegeben, am 5. Dezember 2007 in der elterlichen Wohnung einen gesunden Jungen geboren und ihn mit einem Strumpf getötet zu haben.
Mildernde Umstände nicht ausreichend gewürdigt
Das Landgericht habe bei der Strafzumessung die «bei der Geburt auftretenden, für die Angeklagte äußerst belastenden und lebensgefährlichen gesundheitlichen Komplikationen> nicht berücksichtigt, hieß es zur Begründung für die Aufhebung des Strafmaßes. Es sei nicht auszuschließen, dass bei Einbeziehung dieses Umstands «auf einen niedrigeren Erziehungsbedarf erkannt> worden wäre. Das Landgericht müsse daher erneut über die Strafhöhe befinden."
Warum die junge Frau bei gesundheitlichen Komplikationen nicht einfach den Notarzt gerufen hat, bleibt ihr Geheimnis. Ein gesunder Junge jedenfalls hat das mit seinem Leben bezahlt und weiß jetzt, "...... dass Strümpfe nicht mehr nur zum Anziehen da sind! Eine hat es getan, jetzt können es alle!"
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- Infantizid: Kindsmord durch Mütter -
Yussuf K,
08.02.2012, 11:35
- Es muss alleinig um die Verhinderung von Kindsmorden gehen! - Pilsberater, 08.02.2012, 11:50