"Sie alle hören einer Anklageschrift zu, die auch in heutigen Zeiten
die sexuelle Vorstellungskraft der meisten Bürger weit übersteigen
dürfte. Von Gewaltpornos ist die Rede, von Sex mit Tieren, und immer
wieder dienen Kleinkinder der Befriedigung sexueller Bedürfnisse der
Erwachsenen – all das laut Anklage gefunden in Fotodateien, gespeichert
in den diversen Computern des Angeklagten."
Doppelmoral. Schuldig im Sinne der Anklage. Die Wortwahl "Kindesmissbrauch" ist heutzutage so flexibel wie Kaugummi. Als Selbstbetroffener (Bewährungsstrafe wg Kindesmissbrauch) bin ich ob der o.g. Beschreibungen wie vor den Kopf gestoßen.
Ich habe damals für eine Lüge eines vermeindlichen Opfers, des "nur" anfassens im Brust und Genitalbereichs ein Bewährungsstrafe von 1,8 Jahren erhalten. Zu diesem Fall hier fehlen mir doch stark die Fakten und die Hintergründe der Tat. Wieso räumt der Mann ein, sein eigenes Kind missbraucht (was versteht er darunter) zu haben. Wer ist hier Zeuge oder wer gab was Preis wenn die Lebensgefährtin/Frau mit drin steckte. Wo sind hier die Beweise ? Hat der Mann eine Vorstrafe weil Er seine Schwester bereits berührt haben soll. Oder ist das durch jemanden (die Schwester ?) ans Licht gekommen, die es nicht wahr haben wollte das Ihr Peiniger nun ein Ersatzopfer selbst gezeugt hat.
Fragen über Fragen die mich dann doch beschäftigen würden bevor ich meine Meinung äußere oder jemanden Vorverurteilen sollte. Irgendwie scheint da jemand voll unter Druck gestellt worden zu sein oder aber Psychisch Krank zu sein, entweder so etwas zuzugeben oder aber überhaupt sowas zu machen.
Machen wir uns nichts vor. In heutigen Zeiten wo sich niemand im Internet vor solchen Sexseiten schützen kann (du brauchst nur in einer Suchmachine das falsche eingeben, schon kommen tausende solcher Seiten, die natürlich nie jemand betreten hat auf dich zugerollt, und wer gezielt sucht wird sowieso fündig.)bzw. wo es Puplikationen wie Orion oder Beate Uhse gibt die dir aber auch jede Vorstellungskraft mit realen Darstellungen zu nichte machen, sollte jeder aber auch wirklich jeder aufgeklärt sein.
Die Richterschaft scheint mir hier mitunter sehr naiv zu sein, oder es vorzuspielen. In Zeiten wo die gängigen Abkürzungen wie SM (Sadomaso) für Gewaltsex, Tiersex oder Kinderpornografie schon zum allgemein Gut gehören oder zum soliden Allgemeinwissen ist die Beschreibung ...in heutigen Zeiten die sexuelle Vorstellungskraft der meisten Bürger weit übersteigen dürfte ...
ziemlich Lächerlich.
Ich finde das das Wort "Kindesmissbrauch" eindeutig eine zu sehr verallgemeinerung diverser Tätigkeiten ist, mit dem ein Kind missbraucht wird.
Ist es nicht schon ein Missbrauch wenn die Trinker ihre jungen Kinder zum Bierholen an die Bude schicken. Ist es nicht schon ein Missbrauch wenn die Lehrerin die Schüler, wie in alten Zeiten, mit dem Linial schlägt um Ihnen Disziplin beizubringen ? Ist es schon Missbrauch wenn Dein Kind abends noch zu Dir ins Bett huscht um mit Dir zu kuscheln. Wenn Du ein Mann bist bestimmt, wenn Du die Mutter bist nicht ? Ist es bereits Missbrauch wenn die Freundin Ihren neuen Freund bittet doch mehr die Vaterrolle zu übernehmen und dieser tatsächlich mit der Tochter zusammen in die Badewanne steigt.
Wie wird "Kindesmissbrauch" bestraft. Das vermeindliche Opfer das sich Jahre später an diese Vorfälle "erinnert" und seitdem Psychologische Hilfe braucht zeigt den "Peiniger" an ohne jeden Beweis, ohne Zeugen und weil das vermeintliche Opfer so glaubwürdig ist wirst Du bestraft.
Hast Du das Kind nur mal angefasst (hast du wirklich oder nicht, egal spielt für die Richter keine Rolle) bekommst du bis zu 2 Jahre auf bewährung. Hast Du das Kind geschlagen bekommst Du ebenfalls eine Bewährungsstrafe und zahlst zudem Schmerzensgeld (egal ob Deine Tat bewiesen ist oder nicht).
Welche Strafe wird nun dieses voll geständige Ehepaar für den "Missbrauch" Ihres eigenen Kindes erhalten ? Ich bin gespannt.