Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Vor allem

Sigmundus Alkus @, Monday, 06.02.2012, 21:37 (vor 5069 Tagen) @ Mann

sollte man bedenken, dass das Weibsstück bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung im Strafverfahren oder bis zur Disziplinarentscheidung weiterhin im Schuldienst bleibt und noch einen Großteil ihres Gehalts (ich glaube 80 % der Bezüge) weiter bezieht (die Revision dient dazu, den Geldfluss noch möglichst in die Länge zu ziehen).

Was die Strafe angeht, bin ich der Ansicht, dass sie mindestens genauso lange sitzen sollte wie ihr Opfer. Die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gilt jedenfalls bei mehr als einer Woche Freiheitsentzug. Man kann nur hoffen, dass hier -mit Rücksicht auf die mediale Aufmerksamkeit und ihr Beharren auf der Lüge- endlich mit der üblichen Milde Schluss gemacht wird.


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