Na also. Geht doch!
Cardillac, Monday, 06.02.2012, 20:20 (vor 5069 Tagen)
Dank an alle, die dabei mitgeholfen haben!
Koffer packen, Inge!
Rudi, Monday, 06.02.2012, 20:29 (vor 5069 Tagen) @ Cardillac
Gurke und Wurst mitnehmen. Sowas kommt bei den ZellengenossInnen gut an.
Ach es wäre ein Traum, wenn alle FalschbeschuldigerInnen einsitzen würden. Auch meine Ex wäre sofort weg!
Moment ...
Mann, Monday, 06.02.2012, 20:32 (vor 5069 Tagen) @ Cardillac
"droht lange Haft" und "wurde zu langer Haft verurteilt" sind wie du auch weißt in Fällen, wo es solche Falschbehautungen von Frauen betrifft, zwei sehr unterschiedliche Dinge. Theoretisch könnte auch Kachelmanns Ex verknackt werden, würde sie angeklagt und verurteilt. Dass das so gut wie nie geschieht, oder ein böses "Du-du!" und eine Bewährungsauflage gibt, wissen wir auch. Ich würde mich in dieser Beziehung gerne mal irren, aber bis zum endgültigen Urteil, wenn es eines gibt, bleibe ich da erst mal noch abwartend-skeptisch.
richtig
Robin Hood, Monday, 06.02.2012, 20:43 (vor 5069 Tagen) @ Mann
Sehe ich auch so. "droht bis zu ... Jahre Haft" habe ich schon oft gelesen. Tatsächlich kam dann meist eine Bachblütentherapie raus. Ich wäre schon zufrieden, wenn nur Ein Viertel der Maximalstrafe verhängt würde also 2,5 Jahre, glaube aber nicht einmal daran.
Vor allem
Sigmundus Alkus
, Monday, 06.02.2012, 21:37 (vor 5069 Tagen) @ Mann
sollte man bedenken, dass das Weibsstück bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung im Strafverfahren oder bis zur Disziplinarentscheidung weiterhin im Schuldienst bleibt und noch einen Großteil ihres Gehalts (ich glaube 80 % der Bezüge) weiter bezieht (die Revision dient dazu, den Geldfluss noch möglichst in die Länge zu ziehen).
Was die Strafe angeht, bin ich der Ansicht, dass sie mindestens genauso lange sitzen sollte wie ihr Opfer. Die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gilt jedenfalls bei mehr als einer Woche Freiheitsentzug. Man kann nur hoffen, dass hier -mit Rücksicht auf die mediale Aufmerksamkeit und ihr Beharren auf der Lüge- endlich mit der üblichen Milde Schluss gemacht wird.
Na also. Geht doch!
Detektor, Monday, 06.02.2012, 20:37 (vor 5069 Tagen) @ Cardillac
Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Heidi K. gegen den Freispruch Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
Erinnert mich an die Kachelmann-Schickse. Die verteidigen ihre Position bis zuletzt, selbst wenn schon alles in Buddel ist. Wie ein Terrier, der sich festbeißt und einfach nicht loslassen will. Entlarvend und eine Mahnung für alle, die mit Frauen zu tun haben.
Schätze, dass gibt 2 Jahre auf Bewährung ... (nT)
Swen, Monday, 06.02.2012, 20:59 (vor 5069 Tagen) @ Cardillac
- kein Text -
Mann, das ist ja ein Feiertag! (n. t.)
Kurti, Wien, Monday, 06.02.2012, 22:58 (vor 5069 Tagen) @ Cardillac
- kein Text -
Na also. Geht doch!
Nur so, Monday, 06.02.2012, 23:16 (vor 5069 Tagen) @ Cardillac
Dann könne man die Ermittlungen gegen Heidi K. wegen Freiheitsberaubung wiederaufnehmen, sagt Staatsanwalt Sebastian Zwiebel.
Eigentlich hat doch das Gericht Horst A. unschuldig einsperren lassen. Offenbar hat das Gericht bei Aussage gegen Aussage mal wieder der Frau geglaubt.
Offenbar musste Horst A. nicht die Schuld bewiesen werden: Kein im Zweifel für den Angeklagten.
Für mich gibt es da noch mehr Verbrecher, nicht nur die Lügenheidi.
Fakten ?
sm0469, Tuesday, 07.02.2012, 12:12 (vor 5068 Tagen) @ Cardillac
Jetzt würde mich nur irgendwie mal interessieren warum der Mann damals 5 Jahre bekommen hat und nun die Unschuld "erwiesen" worden ist. Wodurch ? Was hat sich jetzt geändert ? Welche Beweise oder Zeugen konnte der Mann nach dieser langen Zeit vorbringen die damals nicht da waren ?
Ich stimme der Mehrzahl der bereits geantworteten Personen hier zu. Ich würde einen ebenso lange Haftstrafe für das Lügen einfordern wie der Mann bereits gesessen hat. Leider jedoch wird auch hier wieder eine Bewährungsstrafe mit Therapie bei raus kommen.