Wieder mal das Gewaltschutzgesetz der Feministinnen!
Die polizeiliche Praxis zeigt Verbesserungsbedarf im Bereich der
Beweissicherung. Fälle häuslicher Gewalt wurden weiterhin im vereinfachten Ermittlungsverfahren bearbeitet:
In 11 % bis 65 % der Verfahren haben entweder die Beschuldigten oder die Geschädigten keine Ladung zu einer persönlichen Vernehmung bekommen. Dieses Verfahren wird von Expertinnen und Experten der Polizei und Amtsanwaltschaft als den Erfordernissen häuslicher Gewalt nicht angemessen bewertet. Die Aufforderung an Beschuldigte und Geschädigte, Umstände und Verlauf des angezeigten Geschehens in Schriftform zu verfassen, stellt häufig eine Hemmschwelle dar, zu reagieren. Unterschiedliche Sprachkompetenzen und Bildungsniveaus erhöhen diese Barriere.
Die Polizei hat zum Teil nach einem Einsatz keine weiteren Schritte der Beweiserhebung unternommen. Beschuldigte und Geschädigte erhielten in diesen Fällen weder eine Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme, noch wurden sie am Tatort vernommen oder zur späteren Vernehmung auf einer Polizeidienststelle geladen. Ein Einstellungsbescheid von der Amtsanwaltschaft war die nächste behördliche Reaktion nach der Anzeigenerstattung.
Zum Zeitpunkt der Erhebungen hat die Polizei kaum Fotos von Verletzungen oder dem Tatort gefertigt und nur wenige Spontanäußerungen notiert. Je nach Untersuchung fotografierten in 1 % bis 3 % der Verfahren die Beamtinnen und Beamten Verletzungen von Geschädigten. Bei einer Quote von insgesamt über 80 % Körperverletzungsdelikten besteht hier ein hohes Verbesserungspotenzial.
Auch Beweismittel wie Spontanäußerungen, die in Kombination mit Aussagen von Beamten und Beamtinnen u. U. eine Aussage der geschädigten Person vor Gericht entbehrlich machen könnten, hatte die Polizei nur sehr selten notiert.
Natürlich werden Frauenhäuser NIE überflüssig ....
Zugehende Angebote brauchen eine Einbettung in ein Unterstützungssystem, andere Einrichtungen wie Frauenhäuser werden dadurch nicht überflüssig.
Die neuen zugehenden Beratungsangebote ergänzen bestehende Einrichtungen und können sie nicht ersetzen. Im Gegenteil: Sie sind auf sie angewiesen. Stationäre Angebote wie Frauenhäuser wurden nicht überflüssig, stattdessen ebneten der pro-aktive Ansatz und die aufsuchende Beratung vielen Frauen den Weg dorthin, die ihn aus eigener Kraft nicht gefunden hätten. Überall dort, wo pro-aktiv und aufsuchend gearbeitet wird, werden auch Betroffene erreicht, für die die polizeilichen und/oder juristischen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
Sie benötigen die Möglichkeit, in einer Schutzeinrichtung unterzukommen, z. B. weil sie so geängstigt sind, dass sie kurzzeitig an einen sicheren Ort gehen, von dem aus sie in ihre Wohnung zurückkehren, sobald sie die Krise durchgestanden bzw. Sicherheit organisiert haben, oder weil sie anhaltend bedroht sind und aus diesem Grund an einen sicheren Ort flüchten müssen, von dem aus sie längerfristige Schutzmaßnahmen beantragen und/oder sich eine neue Wohnung suchen.
Auch sind Männer die ewigen Täter, jedoch ein innovatives Arbeitsfeld ....
Täterprogramme sind in Deutschland ein relativ neues und innovatives Arbeitsfeld mit einer sehr dynamischen Entwicklung. Die Einbindung von Täterarbeit in Kooperationsbündnisse gegen häusliche Gewalt nimmt seit 2002 stark zu. Einige wenige Einrichtungen
können mittlerweile auf mehrere Jahre Erfahrung mit dem Angebot von sozialen Trainingskursen im Kontext von Interventionsprojekten zurückblicken. Viele stehen aber damit erst am Anfang.
Zielgruppe der begleiteten Täterprogramme waren ausschließlich Männer. Die konzeptionelle Ausgestaltung variierte in den einzelnen Programmen. Verbindliche bundesdeutsche Standards für die Täterarbeit sind in der Entwicklung. Es handelt sich bei Täterarbeit um Maßnahmen, die gezielt und strukturiert Gewalthandlungen von Männern gegenüber ihren (Ex-)Partnerinnen bearbeiten. Die hierbei verwendete Methodik ist vielseitig und noch am ehesten als kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientiert zu bezeichnen. Die von WiBIG evaluierten Kurse umfassten zwischen 12 und 26 Sitzungen, die wöchentlich in Gruppenform stattfanden.
Dumme Männer sind die Haupttäter! Deswegen lässt man die Jungs in der Schule auch zu Bildungsverlieren werden! So "züchtet" man Täter heran?
Die dokumentierten Täter zeichnen sich durch ein verhältnismäßig niedriges Niveau der Schulbildung aus. Gut die Hälfte der dokumentierten Täter (52 %) verfügte über einen Hauptschulabschluss. Weitere 12 % besaßen keinen Schulabschluss. Nimmt man für die Bundesrepublik das Bildungsniveau als Indiz für soziale Schicht, so lassen die Daten folgendes Muster erkennen:
An Täterprogrammen, die im Kontext polizeilicher Intervention und der Justiz arbeiten, nahmen vorrangig Männer aus den unteren sozialen Schichten teil. Sie werden vermutlich überproportional häufiger für häusliche Gewalt erfasst und sanktioniert. Hingegen verblieben Männer mit einem Mittelschichthintergrund deutlich häufiger in den Kursen und schlossen sie ab. Hier war Potenzial für Verbesserungen erkennbar: Einerseits könnten Polizei und Justiz aufmerksamer darauf achten, dass häusliche Gewalt in der Mittelschicht ebenso wahrgenommen und sanktioniert wird. Die Einrichtungen, die Täterarbeit anbieten, könnten andererseits ihre Kurse konzeptionell weiterentwickeln, um erfolgreicher mit Männern aus eher bildungsfernen Milieus zu arbeiten.
Quelle: http://anonym.to?http://baer.rewi.hu-berlin.de/w/files/lsb_wissen/wibig_kurzfassung_deutsch.pdf
Bitte die Quelle beachten: http://anonym.to?http://baer.rewi.hu-berlin.de/
Eine bekennende Lesbe u. Feministin, die heute im BVerfG hockt! GenderAgentin!
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