Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das steht auch schon direkt im SGB II

Conny, NRW, Wednesday, 13.06.2007, 03:36 (vor 6764 Tagen) @ Numes(Nurmalebenso)

Man muß das nur lesen.

Man suche über google "SGB II" Mehrbedarf und finde:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202100

Ich habe es gerade eben in der Nachbarschaft erlebt. Die beiden haben ein kleines Kind und wohnten bist vor kurzem auch zusammen. Nun hat sie eine andere Wohnung bezogen. Dadurch erhält sie den Mehrbedarf und das volle ALG II plus die Miete für die weitere und größere Wohnung, er erhält ALG II und die Miete, die sie davor zusammen bekamen (die Wohnung ist nicht groß).

Die beiden wären doch schön doof, wenn sie zusammen blieben.

Nun ist die Wohnung von ihm Partyraum (bald jedes WE ist die Polizei wegen Ruhestörung da) und wohnen tun sie inoffiziell in der größeren Wohnung, allerdings in einem Haus, in dem ich nicht mit einem Kind wohnen würde (hier sind im EG und Anbau Puffs)

Freundliche Grüße
Neutrino


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