Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Begehrter Bastard

DschinDschin, Tuesday, 12.06.2007, 20:09 (vor 6765 Tagen)

"Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge" - das ist ein kleiner Freiraum an matriarchaler Verfügungsgewalt, den der Gesetzgeber den Frauen gab, nachdem er ihnen - in Westdeutschland bis nach 1989 - für "uneheliche" Kinder einen Vormund oder eine "Amtspflege" an die Seite gestellt hatte. Doch lange wird´s nicht währen. Es steht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht das automatische Sorgerecht der unverheirateten Mutter in Einzelfällen abwandeln wird. Zum Wohle des Kindes? Die in den letzten Jahren mit ungeheurer Vehemenz propagierte Auffassung vom "Recht des Kindes" auf Umgang mit dem leiblichen Vater (oder der leiblichen Mutter), riecht zur Hälfte mindestens nach Ideologie. Als ob sich dahinter nicht auch eine Projektion verbergen würde und ein Machtanspruch. Liest man die oft vor gekränkter Eitelkeit triefenden Erfahrungsberichte der "Trennungsväter", ist klar, dass so manch sorgerechtseifriger Papi immer noch und mehr als knietief in unerquickliche Schlammschlachten mit Mutti verwickelt ist. Umgekehrt gilt vermutlich dasselbe. Kein Kind hat das Recht auf freie Elternwahl. Schade eigentlich."


Freitag

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum