Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Tod des Sohnes durch Anwalt erfahren

FemokratieBlog ⌂, Sunday, 22.01.2012, 14:30 (vor 5084 Tagen)

Der Umgangsboykott vieler Mütter und auch Väter nimmt immer groteskere Formen an. Der SWR berichtet in einem Video über einen Vater, der vom Unfalltod seines Sohnes erst 5 Wochen nach der Beerdigung erfuhr. Der Moderator fand das nicht nur unglaublich, sondern vermutete, das dieses ja wohl eine Ausnahme wäre. Jürgen Rudolph als Begründer der Cochemer Praxis hat dieses verneint und zur Thematik im Studio Stellung bezogen.

Weiterlesen > http://femokratie.com/tod-des-sohnes-durch-anwalt-erfahren/01-2012/

Krass!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 22.01.2012, 14:39 (vor 5084 Tagen) @ FemokratieBlog
bearbeitet von Referatsleiter 408, Sunday, 22.01.2012, 14:45

Typisches Verhalten von PAS-Müttern, juristisch ganz sicher korrekt und damit in dem Staat gesellschaftlich verankert. Was ist schon so ein dreckiger Vater gegenüber einer sorgenden Mutter?

Mich würde mal interessieren, ob die sogenannte Mutter weiter den Unterhalt kassiert hat. Ganz sicher müsste sie den in diesem Fall nicht zurück überweisen.

Wenn es so etwas wie eine Wiedergeburt überhaupt geben sollte, dann würde ich solchen Müttern wünschen, dass sie als Mann wiedergeboren werden und bis in die Unendlichkeit, sich stetig wiederholend, als Unsterbliche das selbst erleben müssen, was sie den Vätern ihrer Kinder ursprünglich einmal angetan haben. Immer und immer wieder!

Es bleibt ein Traum, denn in diesem Land werden Gesetze nach jahrzehntealten Traditionen nur mütterorientiert ausgelegt und vollzogen. Vater und Kind? Was ist das?

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Tod des Sohnes durch Anwalt erfahren

DIesmalOhnen, Sunday, 22.01.2012, 17:10 (vor 5084 Tagen) @ FemokratieBlog

Immerhin kein Unterhalt mehr..... (Vorsicht, Zynismus....)

Immerhin kein Unterhalt mehr

Mus Lim ⌂, Sunday, 22.01.2012, 18:14 (vor 5084 Tagen) @ DIesmalOhnen

Immerhin kein Unterhalt mehr..... (Vorsicht, Zynismus....)

Ob er den Unterhalt für die fünf Wochen, die er zuviel gezahlt hat, zurück erstattet bekommt?

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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Armbruch erst beim "pevertiertem Umgang" erfahren

der_quixote, Absurdistan, Sunday, 22.01.2012, 18:58 (vor 5084 Tagen) @ FemokratieBlog

Ich erfuhr über den gebrochenen Arm meiner Tochter erst nach mehreren Wochen, während eines für viel Geld erstrittenen pervertierten Umgangs. (Betreuter Umgang).

Ja, ich trage ein Hasskappe!

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Hass? Zorn!

Werner, Sunday, 22.01.2012, 19:42 (vor 5084 Tagen) @ der_quixote

"Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht." - Georg Schramm

http://georg-schramm.de/html/pressestimmen.html

--
Ich will, das der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!

Immerhin kein Unterhalt mehr

Detektor, Sunday, 22.01.2012, 20:51 (vor 5084 Tagen) @ Mus Lim

Ob er den Unterhalt für die fünf Wochen, die er zuviel gezahlt hat,
zurück erstattet bekommt?

Wenn sie es bereits ausgegeben hat, nein. Die Mutter wird sich erfolgreich auf Entreicherung berufen können, da man in solchen Fällen davon ausgeht, dass die durch die Zuvielzahlung getätigten Anschaffungen sonst nicht stattgefunden hätten bzw. die Bereicherungsschuldnerin ohne die Unterhaltsleistung ihre Lebensverhältnisse eingeschränkt hätte.

Plate, das gesamte examensrelevante Zivilrecht, S 1246.

Man glaubt es nicht....

Ach übrigens: Ich gehe bald nicht mehr arbeiten. Die Selbständigkeit wird aufgegeben. Lichter, aus, Rolladen zu, Tür abschließen, tschüß.

Mal sehen, wo Staat und Madame dann das Geld herbekommen, wenn ich plötzlich NICHTS mehr tue.

Und zwar wirklich nichts. Wohnen kann ich bei meinen Eltern noch umsonst. Essen auch. Familiensolidarität nennt man das.

Es wird spannend, dieses Jahr.

Wo denkst du hin?

chrima, Sunday, 22.01.2012, 21:39 (vor 5084 Tagen) @ Mus Lim

Immerhin kein Unterhalt mehr..... (Vorsicht, Zynismus....)
Ob er den Unterhalt für die fünf Wochen, die er zuviel gezahlt hat,
zurück erstattet bekommt?

Auch wenn es angesichts der Tragik dieses Falls nun wirklich nebensächlich ist, aber so eine Beerdigung die kostet Geld. Der Vater hat noch mit einer zusätzlichen Benachrichtigung von Anwälten und Gericht wegen des Ausbleibens der von ihm zu tragenden "Sonderkosten" zu rechnen.

Wo denkst du hin?

Christian, Monday, 23.01.2012, 06:28 (vor 5084 Tagen) @ chrima

Auch wenn es angesichts der Tragik dieses Falls nun wirklich
nebensächlich ist, aber so eine Beerdigung die kostet Geld. Der Vater hat
noch mit einer zusätzlichen Benachrichtigung von Anwälten und Gericht
wegen des Ausbleibens der von ihm zu tragenden "Sonderkosten" zu rechnen.

Und wenn Mutti nicht mehr arbeiten kann, dann zahlt Papi wahrscheinlich noch länger bis Mutti arbeiten geht.

kein Unterhalt aber Mehrbedarf

tomtom2 @, Münster, Monday, 23.01.2012, 12:06 (vor 5083 Tagen) @ Mus Lim

==> Was glaubt du, warum der Vater das von einem Anwalt erfahren hat ?
Die Beerdigungskosten werden wohl als Mehr- oder Sonderbedarf eingefordert..
so geht das hier in D

Kenne ich..

tomtom2 @, Münster, Monday, 23.01.2012, 12:12 (vor 5083 Tagen) @ der_quixote

Noch ein Beispiel:
Ich erfuhr erst nach Wochen von dem Schulwechsel meiner Tochter in ein Internat.
In der Verhandlung zum Mehrbedarf musste ich mir von dem Träger der Amtsrobe
sagen lassen: "Ja, natürlich besitzen sie das gemeinsame Sorgerecht; sie
hätten ja ihre Tochter sofort von der Schule nehmen können.. "

Klar - und damit noch weniger Kontakt zu meiner Tochter riskieren können...
Hasskappe? Reicht nicht!
LG, tom

Wer kennt das nicht? Angeblich alles nur bedauernswerte Einzelfälle!

FAKT, Monday, 23.01.2012, 17:44 (vor 5083 Tagen) @ tomtom2

In der Verhandlung zum Mehrbedarf musste ich mir von dem Träger der
Amtsrobe sagen lassen: "Ja, natürlich besitzen sie das gemeinsame
Sorgerecht; sie hätten ja ihre Tochter sofort von der Schule nehmen
können.. "

Mit dem "gemeinsamen Sorgerecht" kann man sich den Arsch abwischen! Im Sinn vergleichbar wäre eine staatliche Bestätigung, bei Halbmond diesen berühren zu dürfen.

Solche Robenträger haben wohl offensichtlich einen Defekt! Wenn man von Sorgerecht spricht, schielt man nur auf den Geldbeutel des Vaters. Um mehr gehts doch garnicht. Wann aber begreift das mündige Volk diesen Sachstandt? Für ein gSR vor Gericht zu gehen, ist rausgeworfenes Geld: UMGANG IST WICHTIG! .... aber den garantiert man Vätern nicht.

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