Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gollum, Tuesday, 17.01.2012, 14:35 (vor 5089 Tagen) @ Thorsten

Sowas kommt hier nicht vor. Alles was hier geschrieben wird, wird durch Art. 5 Abs. 1 GG staatlich geschützt.

Im gesellschaftlichen Kontext ist das unser Beitrag im Diskurs zur öffentlichen Meinungsbildung.

Es gibt die "herrschende Meinung" und die "öffentliche Meinung". Am Beispiel Wulff siehst du, dass es für die "herrschende Meinung" normal ist, dass er weiter amtiert. Jedoch die "öffentliche Meinung" besagt mittlerweile etwas gänzlich anderes. Eigentlich denkt man, dass die "öffentliche Meinung" zugleich die "herrschende Meinung" sein sollte, was in einer funktionierenden Demokratie zweifelsfrei auch so ist. Hier aber wird mittels Manipulation die "herrschende Meinung" als "öffentliche Meinung" dargestellt.

Diese Prinzip kannst du auf die letzten Tage der Apparatschniks der DDR 1.0 adaptieren. Das war vor über 20 Jahren genauso.


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