Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die Bundesregierung findet Hundeohren schützenswerter wie die Geschlechtsteile von Jungen!

Rainer ⌂, Sunday, 15.01.2012, 13:02 (vor 5092 Tagen)

Zum Thema Beschneidung: Die Menschenverachtung der Bundesregierung ist grenzenlos. Selbst den Kleinsten wird der Schutz verweigert, wenn sie nur männlich sind.

Aus dem Text der Bundesregierung:
In all diesen Fällen kann die Vereinbarkeit mit den guten Sitten nur deswegen überhaupt erwogen werden, weil die Beschneidung der Penisvorhaut keine schwerwiegenden körperlichen Folgen nach sich zieht. Bei sachgerechter Handhabung durch einen Arzt werden körperliche Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt. Insbesondere können beschnittene Männer uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert.

Bei Hundeohren hört der Spass aber für die Bundesregierung auf. Ein Stück am Hundeohr abzuschneiden ist verboten. Auch bei sachgemäßem medizinischen Eingriff.

http://www.wgvdl.com/tierschutz-besser-als-jungenschutz

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Bundesregierung findet Hundeohren schützenswerter wie die Geschlechtsteile von Jungen!

Kritiker, Sunday, 15.01.2012, 13:42 (vor 5092 Tagen) @ Rainer

Aus dem Text der Bundesregierung:

In all diesen Fällen kann die Vereinbarkeit mit den guten Sitten nur deswegen überhaupt erwogen werden, weil die Beschneidung der kleinen Schamlippen sowie der Klitorisvorhaut keine schwerwiegenden körperlichen Folgen nach sich zieht. Bei sachgerechter Handhabung durch einen Arzt werden körperliche Funktionen nicht auf Dauer beeinträchtigt. Insbesondere können beschnittene Frauen uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und werden in ihrem Sexualleben nicht behindert.

Hunde mit beschnittenen Ohren übrigens auch.

Ist das alles wirklich so furchtbar...

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/2e/Nach_der_Entfernung_der_inneren_Schamlippen_6.jpg/450px-Nach...

Wer die Beschneidung von Jungen verhindern will, muss die weibliche fordern!

Geradezu zynisch

pit b, Sunday, 15.01.2012, 14:37 (vor 5091 Tagen) @ Rainer

Die Beschneidung weiblicher Genitalien kann deshalb selbst dort nicht gerechtfertigt werden, wo sie religiös motiviert ist oder als religiöse Handlung verstanden wird. Der Schutzbereich der ungestörten Religionsausübung (Artikel 4 Absatz 2 GG), besteht nicht schrankenlos. Das Grundgesetz schützt auch die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG).

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