Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Holla die Waldfee. Tolles Rechtsempfinden

Sigmundus Alkus @, Friday, 13.01.2012, 22:28 (vor 5093 Tagen) @ sm0469

Das Jugendamt hat sich wohl wegen des Kindes der 19jährigen eingeschaltet. Es ist in dem Artikel von einer Mutter die Rede. Die Jugendgerichtshilfe wird übrigens bei jedem Strafverfahren gegen Jugendliche oder solche Volljährige, auf die Jugendrecht anzuwenden sein könnte, hinzugezogen.

Ansonsten ist das Urteil keineswegs überraschend, sondern genau die laxe Behandlung, mit der falsch beschuldigende Frauen üblicherweise behandelt werden. Man läßt die Frau ein Kind großziehen und eine Lebensgemeinschaft mit einem Mann begründen, attestiert ihr aber andererseits Reiferückstände (diese sind erforderlich, um bei Volljährigen das Jugendstrafrecht anzuwenden). Also fürs Strafrecht ist die Perle nicht reif genug, für die Erziehung eines Kindes aber schon.

Man mag darüber streiten können, ob es hier angesichts der frühen Einstellung des Verfahrens gegen den Falschbeschuldigten gerechtfertigt ist, eine Strafe wie für eine Vergewaltigung zu verhängen. Hier hat das Gericht aber auf jede Strafe verzichtet, denn bei der beschriebenen Maßnahme handelt es sich lediglich um eine Weisung, die noch nicht einmal im Bundeszentralregister auftaucht. Der Arrest ist nur eine Beugemaßnahme, wenn sie der Weisung (Kooperation mit Jugendgerichtshilfe) nicht nachkommt.


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