Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Überraschendes Urteil für Falschbeschuldigung

Nachtigall, Thursday, 12.01.2012, 23:47 (vor 5094 Tagen)

Falscher Vergewaltigungsvorwurf brachte 19-Jährige vor Gericht
Sie wollte mehr Aufmerksamkeit von ihrem Lebensgefährten: Deswegen beschuldigte eine Malenterin einen Bekannten, sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Vor lauter Tränen brachte die Angeklagte vor Gericht kaum ein Wort heraus.
Um sicher zu gehen, dass die Angeklagte nicht doch Opfer einer Straftat geworden war, fragte [Amtsrichter) Witt mehrmals nach, ob an ihren ursprünglichen Angaben tatsächlich nichts dran sei.
Die Vertreterin des Jugendamts will nun eingreifen...
Sie will außerdem prüfen, ob die Malenterin psychologische Hilfe benötigt.
Für ein Jahr droht ihr ein vierwöchiger Arrest, wenn sie nicht, wie vom Gericht verlangt, mit der Jugendgerichtshilfe kooperiert.

http://www.shz.de/nachrichten/lokales/ostholsteiner-anzeiger/artikeldetails/article/111/falscher-vergewaltigungsvorwu...

Überraschendes Urteil für Falschbeschuldigung

Ein Mann, Friday, 13.01.2012, 03:15 (vor 5094 Tagen) @ Nachtigall

Das Strafmaß ist doch mehr als nur lächerlich.
Wäre sie mit ihrer Geschichte durchgekommen, wäre der Mann für mehrere Jahre (!) in den Knast gewandert.
In dem Punkt wäre wirklich mal Gleichstellung angesagt: Die gleiche Strafe für die Falschbeschuldigung, wie für den angeblichen Täter, im Falle einer Verutreilung, erwarten würde.

Überraschendes Urteil für Falschbeschuldigung

Christian, Friday, 13.01.2012, 06:27 (vor 5094 Tagen) @ Nachtigall

Für Vergewaltigung gibt es 3 1/2 Jahre Gefängnis. Vorsätzliche Falschbeschuldigerinnen müssen daher unbedingt mindestens 3 1/2 Jahre ins Gefängnis und darüber hinaus dem Falschbeschudlgten eine Wiedergutmachung leisten von hundertausenden Euro!

Überraschendes Urteil für Falschbeschuldigung

Christian, Friday, 13.01.2012, 06:39 (vor 5094 Tagen) @ Ein Mann

Wäre was für Deutschland stimmt ab, ob Falschbeschuldigerinnen von Vergewaltigung das gleiche Straftmas erhalten sollen, was eine Vergewaltiger bekommen hätte!

Überraschendes Urteil für Falschbeschuldigung

Dummerjan, Friday, 13.01.2012, 07:28 (vor 5094 Tagen) @ Nachtigall

Wäre es angesichts dessen nicht angebracht Frauen grundsätzlich nach Jugendstrafrecht vor Gericht zu bringen?

Überraschendes Urteil für Falschbeschuldigung

Klaus, Friday, 13.01.2012, 07:59 (vor 5094 Tagen) @ Nachtigall

Um sicher zu gehen, dass die Angeklagte nicht doch Opfer einer Straftat geworden war, fragte [Amtsrichter) Witt mehrmals nach, ob an ihren ursprünglichen Angaben tatsächlich nichts dran sei.

Da kann man ja noch froh sein, dass der Richter es nicht doch noch geschafft hat, sie zu überreden. Ansonsten hätte sie ihre Aussage geändert und er wäre doch noch für mehrere Jahre in den Knast gegangen

Jugendstrafrecht

Mus Lim ⌂, Friday, 13.01.2012, 08:06 (vor 5094 Tagen) @ Dummerjan

Wäre es angesichts dessen nicht angebracht Frauen grundsätzlich nach Jugendstrafrecht vor Gericht zu bringen?

Kinder sind doch strafunmündig!

Das Schlimmste am Feminismus ist, dass er die Frauen von Emanzipation und Verantwortung fernhält.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
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Falschbeschuldigung: Typisch weibliches Verhalten

Skink, Friday, 13.01.2012, 10:54 (vor 5094 Tagen) @ Nachtigall

Der Feminismus hat für sich eine Variante entdeckt und flächendeckend juristisch etabliert, mit der es möglich ist, mittels Umkehr der Unschuldsvermutung und der Akzeptanz von weiblichen Lügen, die Verurteilung unschuldiger Männer herbeizuführen.

Mit diesem, von Feministinnen geschaffenen und vielen Frauen mittlerweile genutzem Instrument, soll es der Frau ermöglicht werden, Macht und Kontrolle über ihren bzw. fremde Männer auszuüben, wann immer sie es will.

Da dies seit Jahrzehnten staatliche Akzeptanz und Förderung erfährt, ist eine Änderung nicht eher in Sicht, bevor das verbrecherische FEZI-System komplett in die Knie geht. Sich stetig neu darüber aufzuregen, bringt garnichts. Das Übel muss an der Wurzel bekämpft werden. Nie war die Zeit dazu günstiger, als jetzt in der selbstverursachten Systemkrise.

Was MUSS der Mann der Frau angetan haben, so dass diese keinen anderen Ausweg als die Falschbeschuldigung sah? (kT)

BetaSingle, Friday, 13.01.2012, 17:21 (vor 5094 Tagen) @ Nachtigall

- kein Text -

Holla die Waldfee. Tolles Rechtsempfinden

sm0469, Friday, 13.01.2012, 21:45 (vor 5093 Tagen) @ Nachtigall

Für ein Jahr droht ihr ein vierwöchiger Arrest, wenn sie nicht, wie vom
Gericht verlangt, mit der Jugendgerichtshilfe kooperiert.

HALLO ?

19 Jahre = Volljährig, oder soll die Tat passiert sein als die Perle noch 17 war ?

Was hat das Jugendamt damit zu tun ?

Jugendgerichtshilfe ?

Ich versteh nur noch Bahnhof

4 wochen Arrest wegen Falschaussage ?

Holla die Waldfee. Tolles Rechtsempfinden

Sigmundus Alkus @, Friday, 13.01.2012, 22:28 (vor 5093 Tagen) @ sm0469

Das Jugendamt hat sich wohl wegen des Kindes der 19jährigen eingeschaltet. Es ist in dem Artikel von einer Mutter die Rede. Die Jugendgerichtshilfe wird übrigens bei jedem Strafverfahren gegen Jugendliche oder solche Volljährige, auf die Jugendrecht anzuwenden sein könnte, hinzugezogen.

Ansonsten ist das Urteil keineswegs überraschend, sondern genau die laxe Behandlung, mit der falsch beschuldigende Frauen üblicherweise behandelt werden. Man läßt die Frau ein Kind großziehen und eine Lebensgemeinschaft mit einem Mann begründen, attestiert ihr aber andererseits Reiferückstände (diese sind erforderlich, um bei Volljährigen das Jugendstrafrecht anzuwenden). Also fürs Strafrecht ist die Perle nicht reif genug, für die Erziehung eines Kindes aber schon.

Man mag darüber streiten können, ob es hier angesichts der frühen Einstellung des Verfahrens gegen den Falschbeschuldigten gerechtfertigt ist, eine Strafe wie für eine Vergewaltigung zu verhängen. Hier hat das Gericht aber auf jede Strafe verzichtet, denn bei der beschriebenen Maßnahme handelt es sich lediglich um eine Weisung, die noch nicht einmal im Bundeszentralregister auftaucht. Der Arrest ist nur eine Beugemaßnahme, wenn sie der Weisung (Kooperation mit Jugendgerichtshilfe) nicht nachkommt.

Treffend auf den Punkt gebracht, kapieren nur viele Männer noch nicht...

Kritiker, Sunday, 15.01.2012, 14:27 (vor 5092 Tagen) @ Skink

- kein Text -

Wenn die Angeklagte noch keine 21 Jahre alt ist, wird...

Kritiker, Sunday, 15.01.2012, 14:31 (vor 5092 Tagen) @ sm0469

geprügft, ob die nötige Reife vorliegt.

Dann schaltet sich immer das Jugendamt vor Ort in Strafverfahren ein.

Es liegt dann am Richter ob er nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht urteilt.

Wir ahnen alle, wie das wohl in diesem Fezistaat missbraucht wird...

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