Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sind das keine klare Forderungen?

Michael Baleanu, Tuesday, 10.01.2012, 21:55 (vor 5096 Tagen) @ Kritiker

- komplette Abschaffung von zwangsweisen Ehegattenunterhalt (in Notlagen
max. 3 Monate)

Steht ja schon in §1569 bgb: "Ist er dazu (selbst für sein Unterhalt zu sorgen) außerstande..."! Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, erst dann darf Unterhalt fliessen, u. zw. nach den darauf folgenden §§.

Eine Frau, die außerstande ist, für sich selbst zu sorgen, muss eigentlich ein Attest bringen, dass sie behindert ist. Dann steht ihr EU-Rente zu.

Dreimal darf mann raten, warum sich diese Sicht der Dinge vor Gericht nicht hat durchsetzen lassen:

"Im Auslegen seid frisch und munter,
Und legt ihr nichts aus,
Dann legt was unter!"

hatte schon J. W. v. Goethe gedichtet.

Es geht einzig und allein um das Geld das durch die Scheidungsindustrie vor Gericht gemacht wird, wenn die Prüfung der Behindertseins der Frau ausfällt: Der Mann oder der Steuerzahler zahlt, u. zw. nicht wenig!

Wenn kein Unterhalt fliesst, entsteht kein Streitwert, keine Gebühren und auch kein Streit: Solange man keine gemeiname Kinder hat, geht man getrennte Wege, wenn man Kinder hat, muss man sich lediglich um die gemeinsamen Kinder kümmern, ansonsten ist man ebenfalls für sein eigenes Lebensunterhalt allein verantwortlich.

- Abschaffung der Zugewinngemeinschaft, bei Trennung bekommt jeder das was
er auch selbst bezahlt und oder bessen hat (Haushaltsführung und
Kinderbetreuung werden dabei in einem bestimmten amgemessen Umfang als
Wirtschaftsleistung berücksichtigt, wenn sie nachgewiesen werden können,
andere unebzahlte Arbeiten innerhalb der Gemeinschaft werden allerdings
auch berücksichtigt indem dies gegengerechnet wird)

Es gibt Einges, das mann klarer definieren sollte.

So lange mann aber sieht, dass dieser Posting hier ca. 170 mal gelesen wurde und nur 18 tragen sich ein, dann hat mann es leider noch immer nicht begriffen:

- Eine klare Meinung, von der in der Öffentlichkeit Notiz genommen werden soll, wird nur eine sein, der viele Männer und Frauen zustimmen werden. Mit nur 18 Interessenten kommen wir aber nicht weiter.

- Die Botschaft, die der Politik vermittelt wird: So lange sich nur 18 eintragen, brauchen wir diese nicht zu fürchten, denn wir haben die Medien ja fest in Griff:
http://watch-salon.blogspot.com/2012/01/antifeminismus-und-fremdenhass.html

- Kindesunterhalt wird auf die Höhe des Sozialsatzes gekürt, unabhängig
vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen, und ist von dem
Unterhaltspflichtigen nur bis max. zur Hälfte zu bezahlen (weil die andere
Hälft der andere Elternteil zu erbringen hat), Besuchzeiten/Betreuungen
und Aufwendungen durch den zahlpflichtigen Elternteil dafür können bis
auch 0,- gegengerechnet werden

Wie wäre es mit 50/50-Betreuung als Regelfall und Abweichungen davon werden von den Eltern geregelt?

- Für eine Scheidung sind keine Anwälte und keine Gericht nötig, sie
wird nach einer Trennungsfrist und neutralen Beratung gegen eine geringe
angemessene einheitliche Gebühr beim Standesamt vollzogen

Tja, da steht der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Journalistinnenbund dagegen.

Gruß
Michael


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