Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Männerdiskriminierung an Uni

Bombe 20, Tuesday, 10.01.2012, 15:25 (vor 5097 Tagen) @ Tätiger

Wie kann man dagegen vorgehen? Exemplarisch einen Anwalt anschalten? Oder ist soetwas mittlerweile
legal (Veranstaltung einer öffentlichen Einrichtung)?
Allerdings ist dieses Seminar nur für Frauen ausgeschrieben,
sodass ich Ihnen hiermit leider absagen muss.

Naja, mal abgesehen von der Frage, ob man wirklich ein Seminar beim Gender-Zentrum besuchen will... Ich habe den Verdacht, ein Anwalt wird die kaum beeindrucken. Da müßte man schon ein Urteil haben, und das wird man von einem deutschen Gericht kaum bekommen; da gilt im Zweifel, "Gleichberechtigung" bedeutet "positive Diskriminierung" zugunsten von Frauen.

Probieren kann er es ja trotzdem, und sei es nur, um ein Zeichen zu setzen. Kostenlose Rechtsberatung bietet das Studentenwerk (das immerhin so unfeministisch ist, daß es nicht "Studierendenwerk" heißt und eine Beratungsstelle bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Männer betreibt) an:
http://www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/rechtsberatung/

Er könnte aber auch erstmal nachfragen, ob es eine auch (oder nur) für die Studenten zweiter Klasse geöffnete Veranstaltung gibt und wenn nicht, wie das mit Gleichberechtigung und Gender Mainstreaming zu vereinbaren ist. Nicht, daß darauf von den Gender-Aktivinnen (zumal der Hiwi-in) eine Antwort oder auch nur ein sinnvoller Denkprozeß (Also einer, in dem nicht die Wörter "Privilegien", "Patriachat" oder "hegemoniale Männlichkeit" vorkommen.) zu erwarten wäre.
Es sei denn, er bittet um ein Seminar, das ihm hilft, seine patriachalen Kommunikationsmuster zu überwinden. Da würde wahrscheinlich spontan eins organisiert.

Bombe 20

--
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...


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