Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

US-Justizministerium ändert Definition von Vergewaltigung

Sigmundus Alkus @, Monday, 09.01.2012, 21:01 (vor 5097 Tagen) @ Daimyo

Warum so schockiert? In Deutschland
-sind seit 1998 auch Männer vor Vergewaltigung geschützt, übrigens auch vor solchen durch Frauen (was ich im Übrigen richtig finde, da der Ausschluss von Männern als Opfergruppe diskriminierend ist)
- werden ebenfalls seit 1998 alle Verhaltensweisen erfasst, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, also auch oral- oder Analverkehr, egal ob der Täter den aktiven oder passiven Teil einnimmt
- wurde 1998 der Tatbestand der Vergewaltigung/sexuelle Nötigung um die Variante "durch Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist" erweitert. Die Rechtsprechung legt dies sehr weit aus. So soll es teilweise schon ausreichen, wenn sich Mann und Frau allein in einem Raum befinden (welch seltene Situation beim Sex!)
- fordert nicht nur Frau Schwarzer, jeglichen Nichteinvernehmlichen Sex unter Strafe zu stellen bzw. die Konkretisierungen in § 177 StGB zu streichen.

Hierzu gab´s mal unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php ´ne heftige Diskussion im Forum, da irgendein Spinner(in) einen neuen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von volljährigen Schülern und Studenten einführen wollte. Die Befürworter dieser Regelung haben völlig unkritisch die These übernommen und vertreten, dass man einer volljährigen Frau keine Gegenwehr gegenüber einem Professor zumuten könne, weil sie doch so abhängig von ihm sei.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir auch in Deutschland diesen Scheiss mitmachen. Von den skandinavischen Ländern will ich da garnicht erst reden.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum